Hinweise Kosten

Mahnbescheid
bequem online
beantragen

Schnell und einfach Mahnbescheid beantragen…

Hinweise Kosten

*Von einem Schuldner, der pflichtwidrig nicht zahlt, können Sie grundsätzlich verlangen, dass er Sie von den bei uns anfallenden Gebühren / Inkasso Kosten freistellt. Diesen Freistellungsanspruch (Gebührenzahlung des Schuldners an uns) treten Sie an uns erfüllungshalber ab. Wir versuchen, Ihre Forderung zusammen mit unseren Gebühren bei Ihrem Schuldner beizutreiben. Für Sie ist daher unsere Tätigkeit -sofern die Forderung erfolgreich beigetrieben wird- Kostenneutral.

Mahnverfahren unkompliziert online beantragen

Viele Unternehmen haben unter der allgegenwärtig schlechten Zahlungsmoral von Kunden zu leiden. Zwar wurden Waren pünktlich geliefert oder ordentliche Leistungen erbracht, aber der Ausgleich der Rechnung lässt auf sich warten. Gesetzte Zahlungsziele verstreichen ohne Zahlungseingang und ziehen automatisch die Liquidität eines ganzen Unternehmens in Mitleidenschaft.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich dagegen entschieden zur Wehr zu setzen. Sie können die Ihnen zustehenden Forderungen schnell und unkompliziert durch einen gerichtlichen Mahnbescheid geltend machen und durch das Mahnverfahren Ihre Forderungen sichern und durchsetzen.

Bedenken Sie auch in aussichtslosen Situationen bei zahlungsunfähigen Schuldnern, dass Vollstreckungstitel grundsätzlich für 30 Jahre gültig sind. In diesem Zeitraum kann sich die wirtschaftliche Situation von Schuldnern auch wieder zum Positiven wenden, sodass auch Sie an Ihre Forderungen gelangen können.

Online-Antrag spart Geld und Nerven

Lassen Sie säumige Schuldner nicht einfach so davonkommen! Schließlich haben Sie bereits Ihre Arbeit erbracht und können es sich nicht leisten, völlig kostenlos zu arbeiten und Geld zu verschenken. Beantragen Sie also möglichst schnell einen amtlichen Mahnbescheid, was Sie sogar ganz bequem online per Formular erledigen können.

Das Online Mahnverfahren hilft Ihnen auch ganz ohne Rechtsanwälte und Zivilprozesse weiter, wenn es um Ihre offenen Rechnungen geht. Darüber hinaus werden zugleich Ihre Zinsforderungen sowie die für das Mahnverfahren aufzubringenden Gerichtskosten eingefordert. Wenn ein Schuldner sich mit der Zahlung berechtigter Forderungen in Verzug befindet, so hat er nach gültigem Recht auch die entstehenden Zinsen und Auslagen für die Geltendmachung zu tragen.

Schnelles und kostengünstiges Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren ist deutlich kostengünstiger und schneller, als die Durchführung eines streitigen Zivilprozesses. Statt den Weg über den Rechtsanwalt zu wählen, der erst Ihr gutes Geld kostet, gilt das Mahnverfahren als zügige Alternative zum Erhalt eines vollstreckungsfähigen Titels.

Nach Erlass des Mahnbescheides und Ablauf der Widerrufsfrist können Sie den Vollstreckungsbescheid beantragen. Nach dessen Rechtskräftigkeit können Sie den Gerichtsvollzieher mit wirkungsvollen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beauftragen und wirken gleichzeitig der Verjährung Ihrer Ansprüche entgegen. Mit Zustellung des Mahnbescheides wird nach § 204 BGB die Verjährung gehemmt.

Schon durch die Zustellung des Mahnbescheides kommen Schuldner oft plötzlich ihren Zahlungsverpflichtungen nach. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie den Vollstreckungsbescheid als wirksamen Titel zugestellt bekommen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu befürchten haben.

In wenigen Schritten zum Mahnverfahren

Für das Online Mahnverfahren benötigen Sie keine besonderen Kenntnisse oder gar juristische Fähigkeiten. Sie profitieren von unkomplizierten und übersichtlichen Online-Formularen, die sich ganz einfach ausfüllen und übermitteln lassen. Mit dieser Unterstützung kommen Sie auf effektive und schnelle Weise an Ihre noch ausstehenden Forderungen.