Schnell und einfach Mahnbescheid beantragen…

Den Mahnbescheid beantragen – worauf es ankommt

Ablauf MahnverfahrenDas Mahnverfahren gegen einen Schuldner leiten wir durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ein. Für ein Erfolg versprechendes Verfahren sollten Sie jedoch vor unserer Beauftragung folgende Voraussetzungen überprüfen:

  • Stellen Sie sicher, dass die Forderung entsprechend begründet ist. Dies bedeutet, dass Ihnen die geltend gemachte Forderung nach gültigem Recht vollumfänglich zusteht und Sie eine ordnungsgemäße Abrechnung darüber erteilt haben.
  • Die geltend zu machende Forderung darf Ihrerseits nicht von einer noch ausstehenden Leistung abhängig sein.
  • Überprüfen Sie, ob sich der Schuldner mit der Zahlung der Forderung in Verzug befindet. Machen Sie Ihren Anspruch schon vor Fälligkeit der Forderung geltend, greift das Mahnverfahren ins Leere und Sie haben die Kosten dafür zu tragen.

Sobald Sie alle Voraussetzungen überprüft haben, können Sie uns beauftragen. Dies nehmen Sie durch das unkomplizierte Ausfüllen unseres Online-Formulars vor.

Die Beantragung eines Mahnbescheides eignet sich insbesondere für die Geltendmachung von Forderungen und Ansprüchen, über die keine Streitigkeiten bestehen.

Nach Antragstellung folgt eine eingeschränkte Prüfung durch das Mahngericht, anschließend wird der Mahnbescheid dem Schuldner zugestellt. Er hat dann innerhalb von zwei Wochen Gelegenheit, gegen den Mahnbescheid einen Widerspruch einzulegen. Für den Fall eines Widerspruches wird das Verfahren auf Antrag an das jeweils zuständige Gericht verwiesen und geht in die streitige Instanz. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, werden wir den Erlass des entsprechenden Vollstreckungsbescheides als Titel beantragen.

Aus dem erlassenen und zugestellten Vollstreckungsbescheid können Sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner einleiten. Hierfür muss die durch den Mahnbescheid bereits ausreichend definierte Forderung nicht erneut begründet werden. Die Durchführung des Mahnverfahrens ist darüber hinaus auch nicht teuer.

Vorteile des Onlineverfahrens

Durch das Onlineverfahren wird Ihnen die Möglichkeit geboten, schnell und auf eine bequeme Art und Weise einen Mahnbescheid online zu beantragen – ohne die Typischen Laienfehler zu begehen.

Bei uns kümmern sich professionelle Sachbearbeiter darum, dass der Antrag das zuständige Amtsgericht erreicht und zeitgerecht bearbeitet wird.

Aus einem rechtskräftigen Titel können Sie grundsätzlich über einen Zeitraum von 30 Jahren vollstrecken und pfänden, sodass auch bei aktuell zahlungsunfähigen Schuldnern noch Möglichkeiten zur Forderungseintreibung bestehen.

Wir führen Ihr Mahn- und Vollstreckungsverfahren professionell durch

Im Rahmen des gerichtlichen Mahnbescheidsverfahrens stellen wir beim zuständigen Mahngericht den Antrag auf Erlass des Mahnbescheides. Dies erfolgt EDV-gestützt und schnell. Sie haben lediglich für die Mahnbescheidskosten sowie Gerichtskosten in Vorlage zu treten, die in der Regel im Endeffekt vom Schuldner übernommen werden müssen.

Wir machen diese Auslagen gemeinsam mit der Hauptforderung bereits im Antrag für Sie geltend, sodass wir nicht nur mit Nachdruck Ihre Forderung durchsetzen, sondern auch für die Auslagenerstattung Sorge tragen.

Kurze Skizzierung der Abläufe

  • Unsere versierten Sachbearbeiter überprüfen alle von Ihnen übermittelten Daten und Angaben.
  • Wir übermitteln dem zuständigen Amtsgericht den vorgefertigten Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides.
  • Das Amtsgericht erlässt offiziell den Mahnbescheid, der auf amtlichem Weg postalisch an den Schuldner zugestellt wird.
  • Unmittelbar nach Ablauf der Widerrufsfrist beantragen wir für Sie den Erlass eines Vollstreckungsbescheides als Titel für die Zwangsvollstreckung.
  • Nach Erlass des Vollstreckungsbescheides durch das Amtsgericht wird dieser ebenfalls an den Schuldner zugestellt.
  • Nach Ablauf der zweiwöchigen Rechtsmittelfrist wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und Sie haben einen Vollstreckungstitel erwirkt.

Der Vollstreckungsbescheid

Mit dem Vollstreckungsbescheid halten Sie einen vollstreckbaren Titel in Händen, der grundsätzlich 30 Jahre lang gültig ist. Dies ermöglicht eine Beauftragung von Gerichtsvollziehern und weitere Zwangsvollstreckungsaufträge, um mittels Kontopfändung, Pfändung von Arbeitseinkünften oder anderen Maßnahmen Ihre Forderung durchzusetzen.

Oft kommen Schuldner in Anbetracht von drohenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dann schnell ihren Zahlungsverpflichtungen nach. Bei vollständiger Zahlung durch den Schuldner ist dieses Verfahren für Sie völlig kostenneutral beendet, da dem Schuldner auch der Ausgleich der Gerichts- und Zustellungskosten obliegt.

Die Kosten des Mahnverfahrens

Die Durchführung von gerichtlichen Zivilprozessen zwecks Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen Schuldner sind nicht nur enorm langwierig, sondern auch mit hohen Kosten verbunden. In der Regel wird eine dreifache Gerichtsgebühr berechnet, dessen Höhe sich nach dem jeweiligen Streitwert richtet. Im Gegenzug dazu sind die Kosten für die Beantragung eines Mahnbescheides mit einer halben Gerichtsgebühr sehr überschaubar und auch aus wirtschaftlicher Sicht interessant.

Welche Kosten tatsächlich bei Beantragung eines Mahnbescheides auf Sie zukommen, können Sie unkompliziert online in unserer Gebührentabelle in Erfahrung bringen.