Mahnbescheid online beantragen
Beantragen Sie Ihren gerichtlichen Mahnbescheid in unter ca. 3 Minuten. Kostenneutral bei Erfolg. Ohne kompliziertes Beamtendeutsch.
- Alle Kosten sind grundsätzlich vom Schuldner zu zahlen/erstatten (§ 280 BGB)
- Maximale Zeitersparnis durch den elektronischen Rechtsverkehr (EGVP / eBO)
- Leistungsstarke Bearbeitung durch KI-Einsatz
- Onlinezugriff auf den aktuellen Stand, ganz ohne Papierkram
In 3 einfachen Schritten Ihr gerichtliches Mahnverfahren einleiten
Forderungsdaten eingeben
Füllen Sie unser intuitives Online-Formular aus. Wir erfassen exakt die Daten, die für das zentrale Mahngericht erforderlich sind (Dauer: ca. 3 Min.).
Wir prüfen und reichen ein
Summarische Plausibilitätsprüfung Ihrer Angaben, sichere elektronische Übermittlung per EGVP / eBO und direkte Eingangsbestätigung.
Forderung realisieren
Viele Schuldner zahlen direkt nach Zustellung des Mahnbescheides vom Gericht. Wir überwachen alle Fristen bis zum Vollstreckungsbescheid.
Der gerichtliche Mahnbescheid bietet 10 entscheidende Vorteile:
Häufige Fragen zum online Mahnverfahren
Wann ist ein gerichtlicher Mahnbescheid der richtige Weg?
Wenn Sie eine unbestrittene, fällige Geldforderung in Euro haben, ist das gerichtliche Mahnverfahren die schnellste und wirtschaftlichste Alternative zur Klage. Es lohnt sich besonders dann, wenn der Kunde zwar gemahnt wurde, aber trotz Fristsetzung nicht zahlt.
Was passiert nach der Online-Eingabe meiner Forderung?
Wir kontrollieren Ihre Angaben, ermitteln das zuständige zentrale Mahngericht und leiten den Mahnbescheid medienbruchfrei elektronisch ein. Nach Zustellung durch das Gericht und Fristablauf kann bei ausbleibender Zahlung nahtlos der Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
Wie wird mit einem Widerspruch des Schuldners umgegangen?
Widerspricht der Schuldner fristgerecht, geht das Mahnverfahren auf Wunsch in ein streitiges Verfahren über. Wir informieren Sie umgehend über den Status, besprechen das weitere Vorgehen und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.
Wie lange kann ich mit dem Mahnbescheid warten?
Standardmäßige Zahlungsansprüche verjähren nach drei Jahren zum Jahresende. Durch die rechtzeitige Beantragung und Zustellung des Mahnbescheids wird die Verjährung nach § 204 BGB wirksam gehemmt. Warten Sie dennoch nicht zu lange, um die Bonität des Schuldners nicht zu gefährden.
Welchen Nutzen bietet der Vollstreckungsbescheid?
Der Vollstreckungsbescheid ersetzt ein klassisches Urteil und ist ab Erlass 30 Jahre lang vollstreckbar. Damit haben Sie die rechtliche Grundlage für effektive Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen oder den Gerichtsvollzieher.
Wer ist der Betreiber von my-mahnverfahren.de?
Hinter dem Portal steht die evocate - Inkasso GmbH aus Landau in der Pfalz, ein inhabergeführtes, auf Forderungsmanagement spezialisiertes Unternehmen seit 2008. Registriert im Rechtsdienstleistungsregister beim Bundesamt für Justiz, Aktenzeichen BfJ: 2024 0000 4824.
Arbeiten Sie nicht umsonst, Geld einklagen leicht gemacht
Sie haben Ihre vertragliche Leistung vollständig erbracht. Es ist Ihr gutes Recht, Ihr Geld pünktlich zu erhalten. Zeitaufwendiges Mahnungen schreiben, Fristen kontrollieren und Paragrafen wälzen raubt Ihnen wertvolle Arbeitszeit. Überlassen Sie diesen administrativen Prozess den Experten. Ein offizieller gerichtlicher Mahnbescheid zeigt Ihrem säumigen Kunden unmissverständlich, dass Zahlungsverzug Konsequenzen hat.
Brauche ich hierfür zwingend einen Rechtsanwalt?
Nein. Im gerichtlichen Mahnverfahren besteht kein Anwaltszwang. Als offiziell registrierter Inkassodienstleister dürfen wir Sie im Rahmen unserer Registrierung vollumfänglich außergerichtlich sowie im Mahnverfahren vertreten und Ihre Forderungen professionell und kosteneffizient realisieren.
Welche Kosten fallen für den Gläubiger an?
Unser transparenter Kostenrechner zeigt Ihnen exakt auf, welche Gerichts- und Bearbeitungsgebühren anfallen. Grundsatz des Gesetzes: Ist die Hauptforderung rechtlich berechtigt, muss der Schuldner sämtliche Kosten als Verzugsschaden tragen.
Mahnbescheid unkompliziert online beantragen statt lange warten
Die Zahlungsmoral im Geschäfts- und Privatleben stellt viele Unternehmen und Selbstständige vor enorme Liquiditätsprobleme. Obwohl Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht wurden, bleiben Überweisungen aus. Vergangene Zahlungsziele gefährden den Cashflow.
Sie können und sollten sich aktiv dagegen wehren. Durch einen online eingeleiteten Mahnbescheid sichern Sie Ihre offenen Rechnungen ab und treiben Ihre Forderungen zügig ein. Selbst bei vermeintlich zahlungsunfähigen Schuldnern lohnt sich das Vorgehen: Da ein Vollstreckungstitel 30 Jahre Gültigkeit besitzt, können Sie auch bei zukünftiger Zahlungsfähigkeit noch zugreifen.
Online-Mahnbescheid spart Geld und schont die Nerven
Lassen Sie sich offene Rechnungen nicht einfach ausreden. Mit dem Online-Mahnverfahren umgehen Sie teure Zivilprozesse und erhalten zügig einen vollstreckbaren Titel. Neben der Hauptforderung werden auch Verzugszinsen und angefallene Nebenforderungen geltend gemacht.
Schneller und kostengünstiger Weg zum vollstreckbaren Titel
Das gerichtliche Mahnverfahren ist im Vergleich zur streitigen Klage deutlich schneller und kostengünstiger. Nach Erlass des Mahnbescheids und Ablauf der Widerspruchsfrist beantragen Sie direkt den Vollstreckungsbescheid. Damit steht der Zwangsvollstreckung nichts im Weg, und die Verjährung ist dauerhaft nach § 204 BGB gehemmt.
In wenigen Schritten zum erfolgreichen Mahnverfahren
Für die Nutzung unseres Online-Portals benötigen Sie keinerlei juristische Vorkenntnisse. Unsere optimierten, klaren Eingabemasken führen Sie sicher durch den Prozess. So kommen Sie schnell, transparent und ohne Papierkram an Ihr verdientes Geld.



