Mahnbescheid online beantragen
In unter ca. 3 Minuten. Kostenneutral bei Erfolg. Ohne kompliziertes Beamtendeutsch. Wir kümmern uns um den Rest.
Ihr Kunde zahlt nicht, und Mahnungen bleiben unbeantwortet?
Wir übernehmen die formgerechte Beantragung des Mahnbescheids beim zuständigen Mahngericht, prüfen Ihre Angaben und behalten jede Frist im Blick.
Wie hoch ist Ihre Forderung?
Amtlich registriert
Eingetragen beim Bundesamt für Justiz.
Über 10.000 Mahnbescheide
Seit 2008 bundesweit für Gläubiger tätig.
Kosten beim Schuldner
Verfahrenskosten zählen zum Verzugsschaden.
Ohne Registrierung
Kein Konto, kein Passwort. Nur Ihre Forderung.
In 3 einfachen Schritten zum online Mahnbescheid
1. Daten eingeben
Füllen Sie unser Online-Formular aus. Wir fragen nur ab, was wirklich nötig ist. Dauer: wenige Minuten.
2. Wir übernehmen
Wir prüfen Ihren Antrag, erstellen den Mahnbescheid und reichen ihn beim zuständigen Mahngericht ein.
3. Geld erhalten
Viele Schuldner zahlen nach Zustellung des gelben Briefs vom Gericht. Wir überwachen alle Fristen.
Warum Gläubiger mit uns arbeiten
Die evocate – Inkasso GmbH
Hinter my-mahnverfahren.de steht die evocate – Inkasso GmbH aus Landau in der Pfalz. Wir sind seit 2008 im Forderungsmanagement tätig und haben in dieser Zeit über 10.000 Mahnbescheide erfolgreich auf den Weg gebracht.
Mehrfach geprüfte Sachkunde
Der Gesetzgeber verlangt eine einzige qualifizierte Fachkraft je Inkassounternehmen. Bei uns sind gleich mehrere Mitarbeiter persönlich als qualifizierte Person im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen.
Zertifiziert und verbandsgeprüft
Wir sind Mitglied im Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. und als Unternehmen für transparentes Inkasso und Forderungsmanagement zertifiziert. Unser Geschäftsführer ist zugleich 1. Vorsitzender des Verbands und wird regelmäßig zu Gesetzesentwürfen der Bundesregierung angehört.
Ihre Daten in sicheren Händen
Als Vertragspartner der Schufa Holding AG und Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. arbeiten wir nach festen Standards im Umgang mit sensiblen Daten.
Ein Ansprechpartner, kein Callcenter
Sie erreichen uns direkt unter 06341-6814220, montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr.
Die Vorteile von my-mahnverfahren.de:
- Verjährung nach § 204 BGB gehemmt
- Titel 30 Jahre lang vollstreckbar
- Kein Rechtsanwalt erforderlich
- Plausibilitätsprüfung vor der Einreichung
- Förmliche Zustellung durch das Gericht
- Verzug nachweisbar dokumentiert
- Grundlage für Konto- und Lohnpfändung
- Kostenneutral im Erfolgsfall
- Günstiger als ein Klageverfahren
- Verzugszinsen tagesgenau berechnet
- Nebenforderungen mit tituliert
- Bonitätsprüfung auf Wunsch vorab
- Keine Software, direkt im Browser
- Digitale Übermittlung ans Mahngericht
- Fristenüberwachung bis zum Titel
- Alle Vorgänge auf einen Blick
- Adressermittlung bei unbekannt verzogen
- Vertretungsberechtigung bei Firmen geprüft
- Teilzahlungen nach § 367 BGB verrechnet
- u.v.m.
Häufige Fragen zum online Mahnbescheid
Wann ist ein Mahnbescheid der richtige Weg?
Wenn Sie eine bestimmte, fällige Geldforderung in Euro haben, die nicht von einer Gegenleistung abhängt. Das gerichtliche Mahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO ist deutlich schneller und günstiger als eine Klage und lohnt sich besonders, wenn der Schuldner die Forderung dem Grunde nach nicht bestreitet, aber trotzdem nicht zahlt.
Was passiert, nachdem ich meine Forderung eingegeben habe?
Wir prüfen Ihre Angaben, ermitteln das zuständige Mahngericht und reichen den Antrag elektronisch ein. Das Gericht stellt den Mahnbescheid förmlich zu. Zahlt der Schuldner innerhalb der Frist, ist die Sache erledigt. Reagiert er nicht, kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Widerspricht er, besprechen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen.
Wie lange kann ich mit dem Antrag warten?
Zahlungsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Mit der Zustellung des Mahnbescheids wird die Verjährung gehemmt. Warten Sie trotzdem nicht bis zur Grenze, denn je länger eine Forderung offen bleibt, desto schwerer wird die Beitreibung.
Was bringt mir der Vollstreckungsbescheid?
Er steht einem rechtskräftigen Urteil gleich und ist 30 Jahre lang vollstreckbar. Damit können Sie unmittelbar vollstrecken, etwa über den Gerichtsvollzieher oder eine Kontopfändung.
Wer entstehen mir Kosten?
Die Höhe richtet sich nach dem Wert Ihrer Forderung. Befindet sich Ihr Schuldner im Verzug, gehören diese Kosten zum Verzugsschaden und werden zusammen mit Ihrer Forderung geltend gemacht. Die vollständige Übersicht finden Sie auf unserer Kostenseite.
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