Schnell und einfach Mahnbescheid beantragen…
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für Sie gebündelt.
Sobald Zahlungsverzug eingetreten ist, können alle notwendigen Ausgaben, welche entstanden sind, als Verzugsschaden dem Antragsgegner aufgelegt werden.
Sämtliche notwendigen Kosten des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens sind vom Schuldner zu tragen. Allerdings müssen die Kosten von Ihnen vorfinanziert werden.
Nein, alle anfallenden Kosten werden automatisch im Mahnbescheid aufgenommen. Anschließend anfallende Vollstreckungskosten werden durch das Vollstreckungsgericht oder den Gerichtsvollzieher festgeschrieben.
Ja, jeder der eine berechtigte Geldforderung hat, kann einen Mahnbescheid beantragen.
Sie sichern sich dadurch Ihre berechtigten Ansprüche durch einen Vollstreckungsbescheid der dann 30 Jahre gültig ist. Das bedeutet Sie haben 30 Jahre Zeit ihre Forderung beim Schuldner geltend zu machen – ohne Angst vor Verjährung.
Wir beantragen beim zuständigen Gericht einen Mahnbescheid, der dann vom Gericht erlassen und zugestellt wird. Mit Zustellung hat der Schuldner 2 Wochen Zeit Widerspruch einzulegen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist beantragen wir den Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Das Gericht erlässt anschließend den Vollstreckungsbescheid und stellt diesen je nach Antrag uns zur Parteizustellung zu oder direkt an den Schuldner. Nach Zustellung hat der Schuldner 14 Tage Zeit Einspruch einzulegen.
Versäumt der Schuldner beide Fristen haben Sie einen vollstreckbaren Titel der 30 Jahre gültig ist.
Wir können mit dem Vollstreckungsbescheid die Abnahme der Vermögensauskunft beantragen, die Taschenpfändung, die Kontopfändung, Lohnpfändung, Sachpfändungen, Austauschpfändungen…
Sie können dann beim Gericht das streitige Verfahren beantragen. Im Klageverfahren müssen Sie dann die Forderung belegen. Wenn Sie die Forderung nicht im Klageverfahren durchsetzen, verlieren Sie den Anspruch auf Ihre Forderung.
Durch das Klageverfahren entstehen zusätzliche Kosten, die Sie im Falle es Verlierens selbst tragen müssen.
Das Mahngericht gibt die Akte automatisch an das zuständige Gericht ab, wobei zusätzliche streitwertabhängige Kosten entstehen. Unabhängig vom Einspruch können trotzdem Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Nein, bei einem Mahnverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren das ohne Prüfung stattfindet. Weder Mahngericht noch wir können und dürfen im Mahnverfahren prüfen, ob die Forderung berechtigt ist. Ihnen sollte aber klar sein, dass wenn der Antragsgegner Widerspruch oder Einspruch einlegt und Sie ein streitiges Verfahren führen wollen, dann auch Belegen müssen, dass die Forderung berechtigt ist.