Schnell und einfach Mahnbescheid beantragen…
gerichtliches Mahnverfahren
So läuft ein gerichtliches Mahnverfahren ab
Das gerichtliche Mahnverfahren ist die Alternative zur Klage vor einem Amts- oder Landesgericht. Die Klage bietet sich dann an, wenn der Schuldner die Forderungsberechtigung bestreitet. Schneller und kostengünstiger kann man seine Ansprüche oft mit dem gerichtlichen Mahnverfahren durchsetzen. Es ist die passende Strategie, wenn der Schuldner nicht abstreitet, dass der Anspruch des Gläubigers rechtmäßig ist. Er bestreitet also nicht grundsätzlich, dass die Forderung des Gläubigers rechtens ist, sondern kann meist einfach seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen.
Wie die Klage zielt das gerichtliche Mahnverfahren auf einen Vollstreckungstitel ab, der Voraussetzung für die Einleitung der Zwangsvollstreckung.
Die einzelnen Schritte des gerichtlichen Mahnverfahrens
Ein gerichtliches Mahnerfahren ist auch ohne Einschaltung eines Rechtsdienstleister möglich. Dabei kann der Auftraggeber zwischen dem traditionellen und dem automatisierten Verfahren wählen. Beim traditionellen Verfahren esendet der Auftraggeber ein schrfiliches Antragsformular für ein gerichtliches Mahnverfahren an das zuständige Mahngericht. Beim automatisierten Mahnverfahren schickt der Gläubiger den Antrag auf elektronischem Wege an das Zentrale Mahngericht, das für sein Bundesland zuständig ist.
Prüfung des Antrags und Ausstellung des Mahnbescheids
Das Mahngericht prüft, ob der eingereichte Antrag formal korrekt ist. Ob die Forderung inhaltlich richtig ist (also tatsächlich ein Anspruch des Gläubigers besteht), prüft das Gericht allerdings nicht. Es macht lediglich eine automatisierte, vereinfachte Schlüssigkeitsprüfung. Erfüllt der Antrag alle Formalien, erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der direkt dem säumigen Schuldner zugestellt wird. Dieser Bescheid fordert den Schuldner auf, die offene Forderung inklusive Zinsen und allfälliger weiterer Kosten zu begleichen und zwar innerhalb von zwei Wochen.
Der Schuldner kann dieser Forderung nun entweder nachkommen, oder innerhalb der zweiwöchigen Frist gegen den Mahnbescheid einen Widerspruch einlegen. In diesem Fall muss der Gläubiger Klage erheben, um seinen Anspruch durchzusetzen. Falls der Schuldner weder bezahlt, noch Widerspruch einlegt (also überhaupt nicht reagiert), kann der Antragsteller jetzt einen Vollstreckungsbescheid gegen ihn beantragen. Das Formular, das der Antragsteller dafür benötigt, erhält er zusammen mit der Mitteilung, dass das Gericht den Mahnbescheid an den säumigen Zahler zu.
Das Gericht stellt den Vollstreckungsbescheid erneut dem säumigen Zahler zu, der wiederum innerhalb von zwei Wochen dagegen Einspruch erheben kann. In diesem Fall geht die Angelegenheit an das dafür zuständige Prozzesgericht. Kommt kein Einspruch und zahlt der Schuldner nicht noch in letzter Minute, kann der Antragsteller mit dem Vollstreckungstitel die Zwangsvollstreckung einleiten. Die Pfändung selbst wird dann auf Antrag vom dafür zuständigen Gerichtsvollzieher oder dem Vollstreckungsgericht durchgeführt.