Kostenerläuterung
& Prozesskostenrisiko:
Mahnbescheid beantragen

Übersicht zu möglichen Kosten, Gebühren und dem finanziellen Risiko im Rahmen eines Mahn- oder Inkassoverfahrens.

Bereits über 10.000 Anträge erfolgreich bearbeitet.

Kostenerläuterung / Prozesskostenrisiko

Von einem Schuldner, der pflichtwidrig nicht zahlt, können Sie grundsätzlich verlangen, dass er Sie von den bei uns anfallenden Gebühren / Inkasso Kosten freistellt. Diesen Freistellungsanspruch (Gebührenzahlung des Schuldners an uns) treten Sie an uns erfüllungshalber ab. Wir versuchen, Ihre Forderung zusammen mit unseren Gebühren bei Ihrem Schuldner beizutreiben. Für Sie ist daher unsere Tätigkeit -sofern die Forderung erfolgreich beigetrieben wird- Kostenneutral.

Nachfolgende angefallene Kosten können Sie vom Schuldner der pflichtwidrig nicht zahlt verlangen:

Mahnbescheid MIT vorherigem
außergerichtlichem Forderungseinzug

Mit der Beauftragung des ersten Mahnschreibens entsteht eine 0,9-fache Geschäftsgebühr, sofern die Forderung unbestritten ist und kein einfacher Fall vorliegt. Der maximale Gebührensatz beträgt 1,3.

Die 0,9-fache Geschäftsgebühr reduziert sich auf einen Satz von 0,5, wenn die Forderung innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Zahlungsaufforderung beglichen wird.

Für die Antragstellung des Mahnbescheides entsteht eine 1,0 Geschäftsgebühr

Für die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr

Kosten nach Titulierung

Für die Beauftragung der Zwangsvollstreckung entsteht eine 0,3 Geschäftsgebühr

Kosten bei Insolvenz

Für die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr

Weitere Kosten

Post, Telekomunikationsentgeldpauschale und Auslagenpauschale diese betragen immer 20 % der Geschäftsgebühr höchstens jedoch 20,00 Euro.
Gerichtskosten

Mahnbescheid OHNE vorherigem
außergerichtlichen Forderungseinzug

Für die Antragstellung des Mahnbescheides entsteht eine 1,0 Geschäftsgebühr

Für die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr

Kosten nach Titulierung

Für die Beauftragung der Zwangsvollstreckung entsteht eine 0,3 Geschäftsgebühr

Kosten bei Insolvenz

Für die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr

Weitere Kosten

Post, Telekomunikationsentgeldpauschale und Auslagenpauschale diese betragen immer 20 % der Geschäftsgebühr höchstens jedoch 20,00 Euro.
Gerichtskosten
Ihr voraussichtliches Prozess-Kosten-Risiko können Sie unter den Kostentabellen unter dem Menüpunkt Kosten oder mit dem Kostenrechner ermitteln.