Schnell und einfach Mahnbescheid beantragen…

Kostenerläuterung / Prozesskostenrisiko

Von einem Schuldner, der pflichtwidrig nicht zahlt, können Sie grundsätzlich verlangen, dass er Sie von den bei uns anfallenden Gebühren / Inkasso Kosten freistellt. Diesen Freistellungsanspruch (Gebührenzahlung des Schuldners an uns) treten Sie an uns erfüllungshalber ab. Wir versuchen, Ihre Forderung zusammen mit unseren Gebühren bei Ihrem Schuldner beizutreiben. Für Sie ist daher unsere Tätigkeit -sofern die Forderung erfolgreich beigetrieben wird- Kostenneutral.

Nachfolgende angefallene Kosten können Sie vom Schuldner der pflichtwidrig nicht zahlt verlangen:

Mahnbescheid MIT
vorherigem außergerichtlichem
Forderungseinzug

Mit Beauftragung des ersten Mahnschreibens an den Schuldner entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühren

Wird nach dem ersten Mahnschreiben weiterer außergerichtlicher Aufwand erforderlich, erhöht sich die 0,5 Geschäftsgebühr um 0,4 auf eine 0,9 Geschäftsgebühr

Mahnbescheid OHNE
vorherigem außergerichtlichen
Forderungseinzug

Für die Antragstellung des Mahnbescheides entsteht eine 1,0 Geschäftsgebühr

Für die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr

Kosten nach Titulierung

Für die Beauftragung der Zwangsvollstreckung entsteht eine 0,3 Geschäftsgebühr

Kosten bei Insolvenz

Für die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr

Weitere Kosten

Post, Telekomunikationsentgeldpauschale und Auslagenpauschale diese betragen immer 20 % der Geschäftsgebühr höchstens jedoch 20,00 Euro.

Gerichtskosten

Ihr voraussichtliches Prozess-Kosten-Risiko können Sie unter den Kostentabellen unter dem Menüpunkt Kosten oder mit dem Kostenrechner ermitteln.

Kostenerläuterung / Prozesskostenrisiko

Von einem Schuldner, der pflichtwidrig nicht zahlt, können Sie grundsätzlich verlangen, dass er Sie von den bei uns anfallenden Gebühren / Inkasso Kosten freistellt. Diesen Freistellungsanspruch (Gebührenzahlung des Schuldners an uns) treten Sie an uns erfüllungshalber ab. Wir versuchen, Ihre Forderung zusammen mit unseren Gebühren bei Ihrem Schuldner beizutreiben. Für Sie ist daher unsere Tätigkeit -sofern die Forderung erfolgreich beigetrieben wird- Kostenneutral.

Nachfolgende angefallene Kosten können Sie vom Schuldner der pflichtwidrig nicht zahlt verlangen:

Mahnbescheid MIT
vorherigem außergerichtlichem
Forderungseinzug

Mit Beauftragung des ersten Mahnschreibens an den Schuldner entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühren

Wird nach dem ersten Mahnschreiben weiterer außergerichtlicher Aufwand erforderlich, erhöht sich die 0,5 Geschäftsgebühr um 0,4 auf eine 0,9 Geschäftsgebühr

Für die Antragstellung des Mahnbescheides entsteht eine 1,0 Geschäftsgebühr

Für die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr

Kosten nach Titulierung

Für die Beauftragung der Zwangsvollstreckung entsteht eine 0,3 Geschäftsgebühr

Kosten bei Insolvenz

Für die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr

Weitere Kosten

Post, Telekomunikationsentgeldpauschale und Auslagenpauschale diese betragen immer 20 % der Geschäftsgebühr höchstens jedoch 20,00 Euro.

Gerichtskosten

Mahnbescheid OHNE
vorherigem außergerichtlichen
Forderungseinzug

Für die Antragstellung des Mahnbescheides entsteht eine 1,0 Geschäftsgebühr

Für die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr

Kosten nach Titulierung

Für die Beauftragung der Zwangsvollstreckung entsteht eine 0,3 Geschäftsgebühr

Kosten bei Insolvenz

Für die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr

Weitere Kosten

Post, Telekomunikationsentgeldpauschale und Auslagenpauschale diese betragen immer 20 % der Geschäftsgebühr höchstens jedoch 20,00 Euro.

Gerichtskosten

Ihr voraussichtliches Prozess-Kosten-Risiko können Sie unter den Kostentabellen unter dem Menüpunkt Kosten oder mit dem Kostenrechner ermitteln.