Schnell und einfach Mahnbescheid beantragen…
Kostenerläuterung / Prozesskostenrisiko
Von einem Schuldner, der pflichtwidrig nicht zahlt, können Sie grundsätzlich verlangen, dass er Sie von den bei uns anfallenden Gebühren / Inkasso Kosten freistellt. Diesen Freistellungsanspruch (Gebührenzahlung des Schuldners an uns) treten Sie an uns erfüllungshalber ab. Wir versuchen, Ihre Forderung zusammen mit unseren Gebühren bei Ihrem Schuldner beizutreiben. Für Sie ist daher unsere Tätigkeit -sofern die Forderung erfolgreich beigetrieben wird- Kostenneutral.
Nachfolgende angefallene Kosten können Sie vom Schuldner der pflichtwidrig nicht zahlt verlangen:
Mahnbescheid MIT
vorherigem außergerichtlichem
Forderungseinzug
Mit Beauftragung des ersten Mahnschreibens an den Schuldner entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühren
Wird nach dem ersten Mahnschreiben weiterer außergerichtlicher Aufwand erforderlich, erhöht sich die 0,5 Geschäftsgebühr um 0,4 auf eine 0,9 Geschäftsgebühr
Mahnbescheid OHNE
vorherigem außergerichtlichen
Forderungseinzug
Für die Antragstellung des Mahnbescheides entsteht eine 1,0 Geschäftsgebühr
Für die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr
Kosten nach Titulierung
Für die Beauftragung der Zwangsvollstreckung entsteht eine 0,3 Geschäftsgebühr
Kosten bei Insolvenz
Für die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr
Weitere Kosten
Post, Telekomunikationsentgeldpauschale und Auslagenpauschale diese betragen immer 20 % der Geschäftsgebühr höchstens jedoch 20,00 Euro.
Gerichtskosten
Ihr voraussichtliches Prozess-Kosten-Risiko können Sie unter den Kostentabellen unter dem Menüpunkt Kosten oder mit dem Kostenrechner ermitteln.
Kostenerläuterung / Prozesskostenrisiko
Von einem Schuldner, der pflichtwidrig nicht zahlt, können Sie grundsätzlich verlangen, dass er Sie von den bei uns anfallenden Gebühren / Inkasso Kosten freistellt. Diesen Freistellungsanspruch (Gebührenzahlung des Schuldners an uns) treten Sie an uns erfüllungshalber ab. Wir versuchen, Ihre Forderung zusammen mit unseren Gebühren bei Ihrem Schuldner beizutreiben. Für Sie ist daher unsere Tätigkeit -sofern die Forderung erfolgreich beigetrieben wird- Kostenneutral.
Nachfolgende angefallene Kosten können Sie vom Schuldner der pflichtwidrig nicht zahlt verlangen:
Mahnbescheid MIT
vorherigem außergerichtlichem
Forderungseinzug
Mit Beauftragung des ersten Mahnschreibens an den Schuldner entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühren
Wird nach dem ersten Mahnschreiben weiterer außergerichtlicher Aufwand erforderlich, erhöht sich die 0,5 Geschäftsgebühr um 0,4 auf eine 0,9 Geschäftsgebühr
Für die Antragstellung des Mahnbescheides entsteht eine 1,0 Geschäftsgebühr
Für die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr
Kosten nach Titulierung
Für die Beauftragung der Zwangsvollstreckung entsteht eine 0,3 Geschäftsgebühr
Kosten bei Insolvenz
Für die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr
Weitere Kosten
Post, Telekomunikationsentgeldpauschale und Auslagenpauschale diese betragen immer 20 % der Geschäftsgebühr höchstens jedoch 20,00 Euro.
Gerichtskosten
Mahnbescheid OHNE
vorherigem außergerichtlichen
Forderungseinzug
Für die Antragstellung des Mahnbescheides entsteht eine 1,0 Geschäftsgebühr
Für die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr
Kosten nach Titulierung
Für die Beauftragung der Zwangsvollstreckung entsteht eine 0,3 Geschäftsgebühr
Kosten bei Insolvenz
Für die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr
Weitere Kosten
Post, Telekomunikationsentgeldpauschale und Auslagenpauschale diese betragen immer 20 % der Geschäftsgebühr höchstens jedoch 20,00 Euro.
Gerichtskosten
Ihr voraussichtliches Prozess-Kosten-Risiko können Sie unter den Kostentabellen unter dem Menüpunkt Kosten oder mit dem Kostenrechner ermitteln.