Schnell und einfach Mahnbescheid beantragen…

Inkasso-Information

Auf den nachfolgenden Seiten unserer Homepage möchten wir Sie über den Ablauf eines Inkassoverfahrens informieren. Dabei legen wir den Fokus sowohl auf das vorgerichtliche als auch auf das nachgerichtliche Vorgehen. Ebenso erläutern wir das gerichtliche Mahnverfahren, aus dem sich letztlich der für Sie interessante Vollstreckungsbescheid ergeben sollte, den Sie für die Zwangsvollstreckung des Schuldners nutzen.

Was können wir für Sie tun?

My-Mahnverfahren ist der kompetente Partner an Ihrer Seite, wenn Sie bereits über offene Geldforderungen gegenüber natürlichen oder juristischen Personen verfügen. In diesem Falle begleiten wir Sie bei der Durchsetzung Ihres Anliegens.

Das Inkassoverfahren

Eine solche Forderung kennt verschiedene Gründe. So kann sie etwa aus einer Dienstleistung, einer Warenlieferung, einem Werkvertrag, der nicht bezahlten Miete, vielleicht sogar aus einem Darlehen oder einer anderen Vertragsform resultieren. Entscheidend dabei ist es lediglich, dass Sie die Ihnen zukommenden Absprachen aus dem Kontrakt eingehalten haben, während Ihr Gegenüber auf die Tilgung der daraus folgenden offenen Geldsumme bislang verzichtet hat.

Ein weiteres Kriterium liegt in der Fälligkeit Ihrer Forderung. Dafür ist es erforderlich, dass Sie dem Schuldner bereits eine Rechnung gestellt oder ihn anderweitig auf die offene Zahlung hingewiesen haben. Eventuell hat dieser sogar schon eine Fristsetzung durch Sie verstreichen lassen, ließ also den Willen zur Tilgung noch nicht erkennen.

Sowohl die Setzung einer konkreten Frist, bei der der Vertragspartner zur Begleichung der offenen Summe bis zu einem bestimmten Datum aufgefordert wird, als auch das Zustellen einer Mahnung an ihn bewirkt juristisch, dass der Schuldner in den sogenannten Verzug gerät. Er wäre rechtlich zum Handeln gezwungen, verweigert die Zahlung aber. Liegt diese Voraussetzung vor, muss er in der Regel die Kosten des Inkassoverfahrens tragen.

Zusammenfassend besteht eine Anspruchsgrundlage zum Eintreiben einer offenen Forderung immer dann, wenn Sie den Ihnen zustehenden Teil des Vertrages eingehalten haben, aber die Gegenseite ihrer Verpflichtung zur Zahlung sowie einer ersten Mahnung mit Fristsetzung nicht nachkommt – und dadurch in den Verzug gerät.

Das außergerichtliche Mahnverfahren

Sobald Sie My-Mahnverfahren mit der außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Geldforderung beauftragen, werden wir den Schuldner über unser Mandat informieren. Ebenso fordern wir ihn unter Setzung einer angemessenen Frist erneut zur Zahlung der offenen Summe auf.

Erfahrungsgemäß zeigt sich der Schuldner durch dieses Vorgehen bereits einsichtig – der fällige Betrag wird nicht selten umgehend getilgt. Ihm wird bewusst, dass er bei Nichtzahlung mit ernsthaften juristischen Konsequenzen rechnen müsste.

Das gerichtliche Mahnverfahren

Kommt der Schuldner der Zahlungsaufforderung nach Ablauf der ihm gesetzten Frist nicht nach, beantragt My-Mahnverfahren einen gerichtlichen Mahnbescheid. Wird dieser erlassen und zugestellt, besitzt der Empfänger 14 Tage lang die Möglichkeit, einen Widerspruch dagegen einzulegen. In diesem Falle wäre ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung Ihrer Geldforderung notwendig.

Verstreicht die Widerspruchsfrist, so stellt My-Mahnverfahren einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Wird dieser erteilt und zugestellt, kann der Schuldner einen Einspruch dagegen einlegen. Ein solches Vorgehen bewirkt, dass die Akte direkt an das Prozessgericht übermittelt und der Fall dort verhandelt wird. Legt der Schuldner hingegen keinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, dann steht Ihnen mit dem Vollstreckungsbescheid ein vollstreckbarer Titel zur Verfügung, der grundsätzlich 30 Jahre lang gültig ist und aus dem während dieser Zeit die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben werden kann.

Die Zwangsvollstreckung

Sobald uns der Vollstreckungsbescheid zugeht, können wir auf unterschiedlichen Wegen gegen den Schuldner vorgehen und die offene Geldsumme eintreiben.

In der Onlineakte in Ihrem Account unterrichtet Sie My-Mahnverfahren jederzeit über die eingeleiteten Maßnahmen und den aktuellen Stand des Verfahrens.