Kostenerläuterung
& Prozesskostenrisiko:
Mahnbescheid online beantragen
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Kostenerläuterung / Prozesskostenrisiko
Von einem Schuldner, der pflichtwidrig nicht zahlt, können Sie grundsätzlich verlangen, dass er Sie von den bei uns anfallenden Gebühren / Inkasso Kosten freistellt. Diesen Freistellungsanspruch (Gebührenzahlung des Schuldners an uns) treten Sie an uns erfüllungshalber ab. Wir versuchen, Ihre Forderung zusammen mit unseren Gebühren bei Ihrem Schuldner beizutreiben. Für Sie ist daher unsere Tätigkeit -sofern die Forderung erfolgreich beigetrieben wird- Kostenneutral.
Nachfolgende angefallene Kosten können Sie vom Schuldner der pflichtwidrig nicht zahlt verlangen:
Mahnbescheid MIT
vorherigem
außergerichtlichem
Forderungseinzug
Mit Beauftragung des ersten Mahnschreibens an den Schuldner entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühren
Für die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr
Kosten nach Titulierung
Für die Beauftragung der Zwangsvollstreckung entsteht eine 0,3 Geschäftsgebühr
Kosten bei Insolvenz
Für die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr
Weitere Kosten
Mahnbescheid OHNE
vorherigem
außergerichtlichen
Forderungseinzug
Für die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr
Kosten nach Titulierung
Für die Beauftragung der Zwangsvollstreckung entsteht eine 0,3 Geschäftsgebühr
Kosten bei Insolvenz
Für die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr