Widerspruch & Einspruch:
Mahnbescheid online beantragen

Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder ein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid stoppt den Automatismus des Mahnverfahrens.

Bereits über 10.000 Anträge erfolgreich bearbeitet.

Rechtsmittel des Schuldners: Was tun bei Widerspruch oder Einspruch?

Sie haben das Mahnverfahren eingeleitet, um schnell und kostengünstig an Ihr Geld zu kommen. Doch was passiert, wenn der Schuldner reagiert? Ein Widerspruch oder Einspruch stoppt den Automatismus des Mahnverfahrens. Hier erfahren Sie, was diese Rechtsmittel für Sie als Gläubiger bedeuten und wie es danach weitergeht.

Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid

Wenn der Schuldner Widerspruch gegen den zugestellten Mahnbescheid (MB) einlegt, bestreitet er damit die Forderung (oder Teile davon). Dies kann er innerhalb der zweiwöchigen Frist nach Zustellung des Mahnbescheids tun – ganz ohne Angabe von Gründen.

Die Folgen für Sie:

Das Mahnverfahren ist erst einmal gestoppt. Das Mahngericht wird und darf keinen Vollstreckungsbescheid erlassen. Um das Verfahren fortzuführen, muss nun der weitere Gerichtskostenvorschuss für das streitige Verfahren eingezahlt werden. Die Kosten entsprechen der Differenz zwischen der Mahn- und der Prozessgebühr. Nachdem die Kosten eingezahlt wurden, wird das Verfahren an das im Antrag benannte Streitgericht abgegeben, um die Forderung durchzusetzen.

Die evocate Inkasso GmbH informiert Sie bei einem Widerspruch über die Folgen und die Möglichkeiten, die Sie haben – immer unter Berücksichtigung Ihrer Interessen. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Forderung in einem Prozess weiterverfolgen wollen.

Teilwiderspruch:

Bei einem Teilwiderspruch besteht die Möglichkeit, einen Vollstreckungsbescheid über den Teil der Forderung zu beantragen, gegen den kein Widerspruch eingelegt wurde. Den widersprochenen Teil können Sie dann in einem streitigen Verfahren einklagen oder nicht weiterverfolgen.

Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

Hat der Schuldner die erste Frist verpasst, kann der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids gestellt werden. Gegen den erlassenen Vollstreckungsbescheid (VB) kann der Schuldner innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Auch beim Vollstreckungsbescheid kann der Einspruch ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Die Folgen für Sie:

Auch wenn Einspruch eingelegt wird, ist der Vollstreckungsbescheid ein vorläufig vollstreckbarer Titel. Das hat zur Folge, dass trotz des Einspruchs die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner eingeleitet werden kann. Der Schuldner kann jedoch beim Gericht beantragen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen.

Risiko der Vollstreckung trotz Einspruch:

Die Zwangsvollstreckung trotz Einspruchs birgt das Risiko, dass der Gläubiger möglicherweise schadensersatzpflichtig gegenüber dem Schuldner wird. Dies ist der Fall, wenn dem Schuldner ein Schaden durch die Vollstreckung entsteht und das Gericht später feststellt, dass die Forderung unberechtigt oder die Zwangsvollstreckung unzulässig war. Die evocate Inkasso GmbH informiert Sie bei einem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid umfassend über Ihre Möglichkeiten.

Starten Sie jetzt Ihr Mahnverfahren beim AG Coburg

Vertrauen Sie auf die Expertise der evocate Inkasso GmbH. Wir setzen Ihre Forderungen beim Mahngericht Coburg konsequent und professionell durch.

Widerspruch & Einspruch

Automatischer Übergang:

Beim Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid wird die Sache – anders als beim Widerspruch – von Amts wegen an das Streitgericht abgegeben.

Lassen Sie sich von einem Widerspruch nicht entmutigen. Oft ist es ein letzter Versuch des Schuldners, die Zahlung hinauszuzögern. Wenn die Forderung besteht und keine berechtigten Einwände vorliegen, ist es wichtig, prozessökonomisch und sachlich zu handeln.

Egal ob der Schuldner Widerspruch oder Einspruch erhebt: Wir lassen Sie nicht im Regen stehen. Wir vermitteln Ihnen einen postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten, der Ihnen hilft, die Forderung im streitigen Verfahren durchzusetzen. Alternativ können Sie die Forderung selbst (sofern kein Anwaltszwang besteht) oder durch Ihren eigenen Anwalt geltend machen – oder sich aus prozessökonomischen Gründen gegen eine weitere Verfolgung entscheiden. Die evocate Inkasso GmbH informiert Sie zu jedem Zeitpunkt über Ihre Möglichkeiten.

Checkliste: Gut vorbereitet ins streitige Verfahren

Sollte Sie die Sache nach einem Widerspruch oder Einspruch im streitigen verfahren durchsetzen wollen, müssen Sie oder der Prozessbevollmächtigte die Forderung detailliert begründen. Je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto höher sind die Erfolgsaussichten.

Diese Dokumente sollten Sie bereithalten:

  • Vertragsgrundlage: Unterschriebene Verträge, Auftragsbestätigungen oder dokumentierte Online-Bestellungen.
  • Leistungsnachweis: Lieferscheine, Abnahmeprotokolle oder Tätigkeitsberichte, die belegen, dass Sie Ihre Leistung erbracht haben.
  • Rechnungen: Alle relevanten Rechnungen inklusive einer Aufstellung bereits geleisteter Teilzahlungen.
  • Korrespondenz: E-Mails oder Briefe, in denen der Schuldner die Forderung vielleicht sogar schon einmal anerkannt oder um Aufschub gebeten hat.
  • Mahnungen: Nachweise über Ihre bisherigen Mahnbemühungen.

Häufige Fragen bei Rechtsmitteln

Wie lange dauert es, bis es nach einem Widerspruch weitergeht?

Nachdem der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt wurde, dauert es in der Regel 2 bis 6 Wochen, bis das Streitgericht die Akten übernimmt und zur Klage auffordert.

Nicht zwingend. In vielen Fällen (insbesondere bei niedrigen Streitwerten, oder im schriftlichen Verfahren) kann eine Entscheidung auch ohne mündliche Verhandlung fallen. Wenn Sie durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten werden müssen Sie bei Gericht nur Erscheinen, wenn Ihr persönliches Erscheinen angeordnet wurde.

Zunächst müssen Sie als Gläubiger in Vorleistung gehen (Vorschuss). Sobald der Prozess gewonnen wurde und der Schuldner zur Kostenübernahme verurteilt wurde, muss der Schuldner diese Kosten erstatten.

Viele Inkassobüros beenden ihre Arbeit, sobald ein Widerspruch eingeht. Wir nicht. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, sofern Sie wollen:

  • Wirtschaftlichkeitsprüfung: Wir analysieren vorab, ob sich ein Gerichtsverfahren finanziell für Sie lohnt oder ob der Schuldner ohnehin zahlungsunfähig ist.
  • Schnittstellenmanagement: Wir übergeben die Akte nahtlos an unsere Partneranwälte, oder an einen Anwalt ihrer Wahl damit keine Zeit verloren geht.
  • Titelüberwachung: Auch nach einem Urteil kümmern wir uns um die langfristige Vollstreckung Ihres Titels – bis zu 30 Jahre lang.