Fragen & Antworten:
Mahnbescheid online beantragen

Hier finden Sie kompakte Antworten auf häufige Fragen rund um das Mahn- und Inkassoverfahren.

Bereits über 10.000 Anträge erfolgreich bearbeitet.

Kompetenz seit 2008. Über 10000 erfolgreiche Mahnbescheide.
Über 15 Jahre Erfahrung im Forderungsmanagement.

Fragen & Antworten – Das ist gut zu wissen!

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für Sie gebündelt.

Lohnt sich ein gerichtliches Mahnverfahren auch bei Forderungen unter 100 Euro?

Grundsätzlich ja. Es geht hierbei nicht nur um den Betrag, sondern um das Signal an den Schuldner. Werden auch kleine Forderungen nicht konsequent verfolgt, sinkt die Zahlungsmoral langfristig.

Damit das Verfahren für Sie wirtschaftlich sinnvoll bleibt, kommt es auf die Strategie an:

  • Präzision: Wir analysieren den Antragsgegner genauer als bei Großforderungen.
  • Bonitätscheck: Wir prüfen vorab, ob der Schuldner zahlungsfähig ist.
  • Effizienz: Die evocate Inkasso GmbH hilft Ihnen über my-mahnverfahren.de dabei, Ihre Forderungen selektiv und erfolgsorientiert beizutreiben, damit der Aufwand in einem gesunden Verhältnis zum Ertrag steht.

Was mache ich, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht?

Ein Widerspruch des Schuldners ist kein „Beinbruch“, sondern ein normaler rechtlicher Vorgang. Wenn der Antragsgegner dem Mahnbescheid widerspricht, wird das automatisierte Mahnverfahren zunächst gestoppt. Es findet keine automatische Abgabe an das Streitgericht statt, außer eine der Parteien hat dies explizit beantragt.

Sie haben nun im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:

  1. Durchführung des streitigen Verfahrens: Sie setzen Ihre Forderung im Klagewege vor dem zuständigen Prozessgericht durch. Das Gericht prüft dann die Beweisbarkeit und Rechtmäßigkeit der Forderung und trifft eine Entscheidung.
  2. Beendigung des Verfahrens: Sie entscheiden sich gegen eine weitere Verfolgung, etwa wenn das Kostenrisiko in keinem gesunden Verhältnis zur Forderungshöhe steht (Prozessökonomie).

Wichtige Entscheidungskriterien: Bevor Sie den nächsten Schritt gehen, sollten drei Faktoren geklärt sein:

  • Beweisbarkeit: Können Sie die Forderung vor Gericht zweifelsfrei belegen?
  • Leistungsfähigkeit: Ist der Schuldner überhaupt liquide genug, um am Ende zu zahlen?
  • Wirtschaftlichkeit: Stehen die Gerichtskosten in Relation zum Erfolg?

Die evocate Inkasso GmbH unterstützt Sie über my-mahnverfahren.de bei dieser Entscheidung. Wir helfen Ihnen dabei, die Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens objektiv zu bewerten und den richtigen nächsten Schritt für Ihre Forderungsdurchsetzung zu wählen.

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld erhalte?

Die Dauer bis zur erfolgreichen Realisierung einer Forderung lässt sich nicht pauschal festlegen, da sie von der individuellen Situation des Schuldners abhängt.

Im Wesentlichen beeinflussen folgende Faktoren den Zeitrahmen:

  • Zahlungswilligkeit & Liquidität: Reagiert der Schuldner sofort auf den Mahnbescheid oder den Vollstreckungsbescheid, kann die Forderung oft innerhalb weniger Wochen beglichen sein.
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Ist der Schuldner aktuell mittellos, kann kurzfristig kein Geld eingezogen werden („Wo nichts ist, kann man nichts holen“).
  • Langfristige Titulierung: Ein erwirkter Titel (Vollstreckungsbescheid) ist 30 Jahre lang gültig. Das bedeutet: Auch wenn der Schuldner heute zahlungsunfähig ist, können Sie die Forderung in den nächsten drei Jahrzehnten jederzeit vollstrecken, sobald er zu Vermögen kommt.

Unser Service für Sie: Damit Sie nicht im Dunkeln tappen, bietet die evocate Inkasso GmbH über my-mahnverfahren.de eine fundierte Vorabprüfung an. Wir analysieren die Bonität des Antragsgegners auf Wunsch bereits im Vorfeld, um die Wahrscheinlichkeit und den voraussichtlichen Zeitrahmen einer erfolgreichen Realisierung realistisch einzuschätzen.

Welche Kosten entstehen bei einem Mahnbescheid?

Die Kosten für einen Mahnbescheid richten sich nach der Höhe der Hauptforderung (Streitwert). Sie setzen sich primär aus zwei Komponenten zusammen: den gesetzlichen Gerichtskosten und der Vergütung für den Dienstleister (analog zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG).

Das Wichtigste für Sie: Da sich der Schuldner bei Einleitung des Verfahrens bereits in Verzug befindet, gehören diese Kosten zum sogenannten Verzugsschaden. Das bedeutet, der Schuldner ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen diese Kosten zu erstatten. Bei einer erfolgreichen Realisierung der Forderung ist das Verfahren für Sie somit kostenneutral.

Volle Transparenz mit my-mahnverfahren.de:

  • Kostenrechner: Unter dem Navigationspunkt „Kosten“ stellen wir Ihnen einen transparenten Kostenrechner zur Verfügung, mit dem Sie die voraussichtlichen Gebühren vorab exakt ermitteln können.
  • Risikokontrolle: Die evocate Inkasso GmbH zeigt Ihnen während des gesamten Prozesses das Prozesskostenrisiko und die Prozessökonomie auf. So wissen Sie in jedem Stadium des Verfahrens genau, welche Kosten anfallen und wie die Erfolgsaussichten stehen.

Kann ich einen Mahnbescheid auch selbst beantragen?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, einen Mahnbescheid selbst über die Online-Portale der zentralen Mahngerichte oder mittels amtlicher Vordrucke zu beantragen. Da im Mahnverfahren kein Anwaltszwang besteht, ist dies ein niederschwelliger Weg zur Forderungsrealisierung.

Die Risiken eines Alleingangs: Obwohl das Verfahren vereinfacht ist, lauern in den Details erhebliche Risiken. Fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass Sie im Falle eines späteren Rechtsstreits auf den Kosten sitzen bleiben. Häufige Fehlerquellen sind:

  • Falsche Parteibezeichnung: Fehler bei Namen oder Rechtsformen von Gläubiger oder Schuldner.
  • Fehlerhafte Zinsberechnung: Falsch angegebene Zinssätze oder Zeiträume.
  • Unklare Katalogforderung: Eine falsche Zuordnung der Forderungsart im offiziellen Katalog.

Wie my-mahnverfahren.de Sie schützt: Die evocate Inkasso GmbH stellt mit ihrem Dienst my-mahnverfahren.de sicher, dass Ihr Antrag rechtssicher und fehlerfrei eingereicht wird.

  1. Summarische Prüfung: Jeder Auftrag wird einer Basisprüfung unterzogen, um offensichtliche Fehler zu vermeiden.
  2. Erweiterte Prüfung: Optional bieten wir eine vertiefte Überprüfung an. Hierbei gleichen wir Ihre Angaben zum Schuldner oder Gläubiger mit offiziellen Registern (z. B. Einwohnermeldeamt, Handelsregister) ab, um die Zustellbarkeit des Bescheids zu garantieren.

Was passiert, wenn der Schuldner trotz Vollstreckungsbescheid nicht zahlt?

Wenn der Schuldner nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids nicht freiwillig zahlt, verfügen Sie über einen rechtskräftigen Titel, der Sie zur Zwangsvollstreckung berechtigt. In diesem Stadium können Sie staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, um Ihre Forderung zwangsweise durchzusetzen.

Ihre Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung: Über unser Portal my-mahnverfahren.de können Sie die evocate Inkasso GmbH mit verschiedenen Vollstreckungsmaßnahmen beauftragen:

  • Gerichtsvollzieher-Beauftragung: Wir veranlassen die Sachpfändung oder die Abnahme der Vermögensauskunft.
  • Forderungspfändung: Hierzu zählen die Kontopfändung (Pfändung des Bankguthabens) sowie die Gehaltspfändung direkt beim Arbeitgeber.
  • Spezialformen: Je nach Einzelfall kommen Maßnahmen wie die Austauschpfändung über das zuständige Vollstreckungsgericht in Betracht.

Unser Service für Sie: Wir lassen Sie nach Erhalt des Titels nicht allein. Die evocate Inkasso GmbH unterstützt Sie bei allen notwendigen Schritten zur Realisierung Ihrer Forderung. Dazu gehört auch eine fortlaufende Plausibilitäts- und Bonitätsprüfung des Schuldners, um die Erfolgsaussichten der Zwangsvollstreckung optimal einschätzen zu können und unnötige Kosten zu vermeiden.

Der Schuldner hat nach Antragstellung bezahlt – wer trägt nun die Kosten?

Grundsätzlich gilt im deutschen Recht das Verursacherprinzip: Kosten sind von der Person zu tragen, die sie durch ihr Verhalten ausgelöst hat. Hat der Schuldner erst nach Einleitung des Mahnverfahrens gezahlt, muss er in der Regel auch die Kosten des Verfahrens übernehmen.

Entscheidend sind hierbei zwei Voraussetzungen:

  1. Verzug: Der Schuldner befand sich zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits wirksam in Zahlungsverzug.
  2. Notwendigkeit: Die Einleitung des Mahnverfahrens war zum Zeitpunkt der Antragstellung notwendig und zweckmäßig, um die Forderung durchzusetzen.

Rechtlich gesehen handelt es sich bei den Kosten des Mahnverfahrens (Gerichts- und Dienstleistergebühren) um eine Schadensersatzposition. Da der Schuldner durch seine verspätete Zahlung den Schaden verursacht hat, ist er zur Erstattung verpflichtet.

Ihr Vorteil bei my-mahnverfahren.de: Die Beauftragung der evocate Inkasso GmbH über unser Portal bleibt für Sie als Gläubiger somit kostenneutral, sofern die Gesamtforderung inklusive der Nebenforderungen erfolgreich beigetrieben werden kann. Wir sorgen dafür, dass auch die angefallenen Verfahrenskosten konsequent beim Schuldner geltend gemacht werden.

Wer trägt die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens?

Grundsätzlich ist der Schuldner verpflichtet, die Kosten des Mahnverfahrens in voller Höhe zu übernehmen. Wenn ein Schuldner pflichtwidrig nicht zahlt und sich in Verzug befindet, haben Sie als Gläubiger einen gesetzlichen Anspruch darauf, von den anfallenden Dienstleistergebühren sowie den Gerichtskosten freigestellt zu werden.

So funktioniert die Kostenneutralität bei uns: Um den Prozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, erfolgt die Abwicklung über einen Freistellungsanspruch:

  1. Abtretung: Sie treten diesen Anspruch erfüllungshalber an uns ab.
  2. Beitreibung: Dies versetzt die evocate Inkasso GmbH in die Lage, unsere Gebühren und die Gerichtskosten als Verzugsschaden direkt zusammen mit Ihrer Hauptforderung beim Schuldner beizutreiben.
  3. Ergebnis: Sofern die Forderung erfolgreich realisiert werden kann, bleibt das gesamte Verfahren für Sie vollständig kostenneutral.

Unser Dienstleistungsportal my-mahnverfahren.de ist darauf ausgerichtet, Ihre Forderungen effizient zu realisieren, damit die Kostenneutralität am Ende des Verfahrens für Sie sichergestellt ist.

Muss ich die vorfinanzierten Kosten im Mahnbescheid separat angeben?

Nein, Sie müssen sich nicht um die separate Angabe der bereits angefallenen Verfahrenskosten kümmern. Unser System übernimmt dies vollautomatisch für Sie.

Was wir für Sie erledigen:

  • Automatische Erfassung: Wir nehmen alle notwendigen und erstattungsfähigen Kosten des Mahnverfahrens automatisch als Nebenforderung in den Antrag auf.
  • Zinsberechnung: Wir stellen sicher, dass sowohl die Zinsen für die Hauptforderung als auch die Zinsen für die aufgelaufenen Verfahrenskosten korrekt berechnet und geltend gemacht werden.
  • Vollständigkeit: Die evocate Inkasso GmbH stellt über das Dienstleistungsportal my-mahnverfahren.de sicher, dass sämtliche gesetzlich zustehenden Kostenpositionen neben der Hauptforderung geltend gemacht werden, damit Sie am Ende des Verfahrens finanziell vollständig entlastet sind.

Kann ein Mahnbescheid auch von einer Privatperson beantragt werden?

Ja, das gerichtliche Mahnverfahren steht Privatpersonen ebenso offen wie Unternehmen. Es spielt keine Rolle, welche Rechtsform Sie haben oder gegen wen sich die Forderung richtet.

Wer kann einen Mahnbescheid beantragen? Das Angebot von my-mahnverfahren.de kann von allen Rechtssubjekten genutzt werden, darunter:

  • Privatpersonen (natürliche Personen)
  • Einzelunternehmen und Freiberufler
  • Juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG)
  • Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG, GbR)
  • Eingetragene Vereine (e.V.)

Voraussetzung: Einzige Bedingung ist, dass Sie eine berechtigte Forderung gegen eine dritte Partei haben. Dabei ist es unerheblich, ob Ihr Schuldner ebenfalls eine Privatperson oder ein Unternehmen ist. Die evocate Inkasso GmbH unterstützt Sie dabei, Ihren Anspruch zu titulieren, unabhängig von der Komplexität der beteiligten Parteien.

Warum sollte ich ein gerichtliches Mahnverfahren durchführen?

Die Durchführung eines Mahnverfahrens ist der sicherste Weg, um Ihre offenen Forderungen rechtlich abzusichern und beizutreiben. Es bietet Ihnen zwei entscheidende Vorteile:

  1. Schutz vor Verjährung: Normale Forderungen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von meist drei Jahren. Ohne gerichtliche Maßnahmen verfällt Ihr Anspruch danach unwiderruflich. Ein Mahnbescheid hemmt diese Verjährung.
  2. Langfristige Titulierung (30 Jahre Sicherheit): Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Vollstreckungsbescheid. Dieser ist ein offizieller Vollstreckungstitel, der 30 Jahre lang gültig Damit können Sie auch dann noch auf das Vermögen des Schuldners zugreifen, wenn dieser erst Jahre später wieder zu Geld kommt.

Unser Service für Sie: Das Portal my-mahnverfahren.de, betrieben von der evocate Inkasso GmbH, unterstützt Sie in allen Phasen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Wir sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche rechtssicher tituliert werden, damit Sie Ihre Forderungen nicht durch Verjährung verlieren und langfristig handlungsfähig bleiben.

Wie läuft das gerichtliche Mahnverfahren ab?

Das Mahnverfahren ist ein strukturierter, zweistufiger Prozess, der darauf abzielt, schnell und effizient einen vollstreckbaren Titel zu erwirken.

Der Ablauf in Einzelschritten:

  1. Antrag auf Mahnbescheid: Wir beantragen für Sie den Mahnbescheid beim zuständigen zentralen Mahngericht. Das Gericht erlässt den Bescheid und stellt ihn dem Schuldner offiziell zu.
  2. Widerspruchsfrist: Nach der Zustellung hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.
  3. Antrag auf Vollstreckungsbescheid: Erfolgt kein Widerspruch, stellen wir nach Ablauf der Frist den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids.
  4. Zustellung des Vollstreckungsbescheids: Dieser wird dem Schuldner entweder „von Amts wegen“ durch das Gericht oder per Parteizustellung durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt.
  5. Einspruchsfrist: Mit der Zustellung beginnt eine letzte 14-tägige Einspruchsfrist für den Schuldner.
  6. Titulierung: Verstreichen beide Fristen ohne Einwand, verfügen Sie über einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel. Dieser ist 30 Jahre lang gültig und berechtigt Sie zur Zwangsvollstreckung.

Die evocate Inkasso GmbH begleitet Sie über my-mahnverfahren.de durch alle Phasen – vom ersten Antrag bis hin zum späteren Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner.

Welche Maßnahmen können mit einem Vollstreckungsbescheid eingeleitet werden?

Ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid ist die rechtliche Grundlage, um Ihre Forderung zwangsweise durchzusetzen. Je nach Situation des Schuldners stehen Ihnen verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung:

Wichtige Vollstreckungsmaßnahmen im Überblick:

  • Abnahme der Vermögensauskunft: Über den Gerichtsvollzieher können Sie erzwingen, dass der Schuldner seine finanziellen Verhältnisse offenlegt. Dies dient dazu, ein klares Bild über die Realisierungschancen der Forderung zu erhalten.
  • Sachpfändung: Hierbei pfändet der Gerichtsvollzieher bewegliche Wertgegenstände des Schuldners.
  • Lohn- und Gehaltspfändung: Der pfändbare Teil des Einkommens wird direkt beim Arbeitgeber eingezogen.
  • Kontopfändung: Über das zuständige Vollstreckungsgericht wird das Guthaben auf den Bankkonten des Schuldners gepfändet.
  • Spezialformen: Dazu zählen unter anderem die Austauschpfändung oder die Taschenpfändung.

Zuständigkeiten: Die Wahl des richtigen Vollstreckungsorgans ist entscheidend. Je nach Maßnahme ist entweder der Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht zuständig. Die evocate Inkasso GmbH unterstützt Sie über my-mahnverfahren.de dabei, stets den korrekten Antrag beim richtigen Organ zu stellen, um die Erfolgsaussichten Ihrer Forderungsrealisierung zu maximieren.

Was passiert, wenn der Schuldner Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt?

Legt der Schuldner (Antragsgegner) Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, wird das Verfahren automatisch (von Amts wegen) vom zuständigen Mahngericht an das im Antrag benannte Prozessgericht abgegeben.

Besonderheiten des Einspruchs:

  • Vorläufige Vollstreckbarkeit: Im Gegensatz zum Widerspruch gegen den Mahnbescheid bleibt der Vollstreckungsbescheid trotz Einspruchs weiterhin vorläufig vollstreckbar. Das bedeutet, Sie können theoretisch bereits Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einleiten.
  • Haftungsrisiko: Bitte beachten Sie, dass Sie für Vollstreckungshandlungen haften, falls Sie im späteren Prozess vor dem Gericht unterliegen sollten.
  • Abwendung durch den Schuldner: Der Schuldner kann die Vollstreckung nur stoppen, wenn das Gericht die vorläufige Vollstreckbarkeit aufhebt oder er eine Sicherheitsleistung in Höhe der Forderungssumme bei Gericht hinterlegt.

Unser Service für Sie: Die evocate Inkasso GmbH berät und unterstützt Sie über my-mahnverfahren.de auch in dieser kritischen Phase. Wir helfen Ihnen bei der Abwägung, ob eine sofortige Vollstreckung trotz Einspruchs wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll ist.

Wird meine Forderung im Mahnverfahren inhaltlich geprüft?

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren. Das Mahngericht prüft Ihren Antrag lediglich auf formelle Richtigkeit, jedoch nicht materiell-rechtlich (also nicht auf die inhaltliche Berechtigung der Forderung).

Wichtige Hinweise zur Nachweispflicht: Sollte der Antragsgegner Widerspruch oder Einspruch einlegen und das Verfahren in ein streitiges Klageverfahren übergehen, müssen Sie die Forderung vollumfänglich belegen können.

So unterstützt Sie my-mahnverfahren.de: Die evocate Inkasso GmbH bietet Ihnen bereits im Vorfeld verschiedene Prüfungsstufen an, um Ihr Risiko zu minimieren:

  • Summarische Prüfung: Standardmäßig unterziehen wir jeden Auftrag vor der Antragstellung einer summarischen Überprüfung auf Plausibilität.
  • Erweiterte Prüfung: Optional können Sie eine vertiefte Prüfung beauftragen. Diese umfasst je nach Bedarf:
    • Eine detaillierte Bonitätsprüfung des Schuldners.
    • Anfragen beim Einwohnermeldeamt (zur Prüfung der Zustelladresse).
    • Auskünfte aus dem Gewerberegister oder Handelsregister.

Wir beraten Sie über unser Dienstleistungsportal my-mahnverfahren.de umfassend zum optimalen Ablauf und zu den Möglichkeiten, die Erfolgsaussichten Ihrer Forderung bereits vorab sicherzustellen.

Muss ich den Schuldner vorher dreimal mahnen, bevor ich einen Mahnbescheid beantrage?

Nein, es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die eine zwei- oder dreimalige Mahnung verlangt. Entscheidend für die Einleitung eines Mahnverfahrens ist lediglich, dass die Forderung fällig ist und der Schuldner sich in Verzug befindet.

Wann tritt Verzug ein?

  • Kalendarische Bestimmung: Ist in der Rechnung ein festes Zahlungsdatum angegeben (z. B. „zahlbar bis zum 15.01.“), gerät der Schuldner mit Ablauf dieses Datums automatisch in Verzug. Eine separate Mahnung ist nicht erforderlich.
  • 30-Tage-Regelung: Wenn kein Zahlungsziel genannt wurde, tritt der Verzug bei Entgeltforderungen gegenüber Unternehmen spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (bei Verbrauchern nur bei entsprechendem Hinweis in der Rechnung).
  • Besonderheiten: In bestimmten Bereichen, wie bei Werkverträgen, setzt der Verzug oft erst nach der Abnahme der erbrachten Leistung voraus.

Unser Service für Sie: Die evocate Inkasso GmbH unterstützt Sie über my-mahnverfahren.de dabei, den Verzugsstatus Ihrer Forderung korrekt zu bewerten. Wir stellen sicher, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Mahnverfahren erfüllt sind, damit Sie auch die anfallenden Verzugsschäden (Zinsen und Gebühren) geltend machen können.

Welches Gericht ist für meinen Mahnantrag zuständig?

Die Bestimmung des richtigen Gerichts ist ein entscheidender Schritt für ein erfolgreiches Mahnverfahren. In Deutschland gilt im automatisierten Mahnverfahren das Wohnsitzprinzip.

Die Zuständigkeit im Detail:

  1. Zentralisierte Mahngerichte: Grundsätzlich ist das Amtsgericht zuständig, bei dem der Antragsteller (Gläubiger) seinen allgemeinen Gerichtsstand (Wohnsitz oder Firmensitz) hat. Da die Bundesländer jedoch zentrale Mahngerichte eingerichtet haben, wird der Antrag nicht beim örtlichen Amtsgericht, sondern beim jeweiligen zentralen Mahngericht Ihres Bundeslandes eingereicht.
  2. Fachliche und örtliche Zuständigkeit: Es muss strikt zwischen der örtlichen und der fachlichen Zuständigkeit unterschieden werden, abhängig von der Art Ihres Rechtsanspruchs.
  3. Grenzüberschreitende Forderungen: Bei Geldforderungen innerhalb der EU (außer Dänemark) findet oft das Europäische Mahnverfahren Hier gelten gesonderte Zuständigkeitsregeln.
  4. Spezialzuständigkeiten: In bestimmten Fällen (z. B. bei arbeitsrechtlichen Forderungen) können abweichende Sonderzuständigkeiten bestehen.

Unser Service für Sie: Die Wahl des falschen Gerichts führt zu Verzögerungen und Mehrkosten. Die evocate Inkasso GmbH ermittelt über das Dienstleistungsportal my-mahnverfahren.de automatisch das für Sie fachlich und örtlich zuständige Gericht. Wir stellen sicher, dass Ihr Antrag sofort beim richtigen Adressaten landet.

Kann ich die Verjährung meiner Forderung verhindern?

Ja, es gibt wirksame rechtliche Instrumente, um den drohenden Verfall einer Forderung durch Verjährung zu stoppen. Hierbei müssen zwei wesentliche Mechanismen unterschieden werden:

  1. Die Hemmung der Verjährung Durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens wird die Verjährung gehemmt. Das bedeutet, der Zeitraum der Hemmung wird nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet.
  • Zeitpunkt: Die Hemmung tritt rückwirkend mit dem Eingang des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids bei Gericht ein, sofern die Zustellung an den Schuldner „demnächst“ erfolgt.
  • Dauer: Die Verjährung bleibt für die Dauer des Verfahrens und bis zu sechs Monate nach dessen Ende gehemmt.
  1. Der Neubeginn der Verjährung In bestimmten Fällen beginnt die Verjährungsfrist sogar komplett von vorn (Neubeginn):
  • Anerkenntnis: Wenn der Schuldner die Forderung anerkennt, zum Beispiel durch eine Teilzahlung oder eine Zinszahlung, beginnt die Verjährungsfrist in voller Länge neu.

Unser Service für Sie: Das Portal my-mahnverfahren.de, betrieben von der evocate Inkasso GmbH, unterstützt Sie bei der strategischen Wahl der richtigen Rechtsmittel. Wir stellen sicher, dass Ihr Mahnantrag rechtzeitig und formkorrekt eingereicht wird, um Ihre Ansprüche dauerhaft vor der Verjährung zu schützen.

Kann ich das gerichtliche Mahnverfahren für alle Forderungsarten nutzen?

Nein, das gerichtliche Mahnverfahren ist ein spezialisiertes Verfahren und nicht für alle Rechtsangelegenheiten zulässig. Es ist ausschließlich für die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen über eine bestimmte Geldsumme in Euro konzipiert.

Was ist vom Mahnverfahren ausgeschlossen? Da das Verfahren nur auf Geldzahlungen ausgerichtet ist, können folgende Ansprüche nicht per Mahnbescheid durchgesetzt werden:

  • Herausgabeansprüche: Die Herausgabe von beweglichen Sachen.
  • Räumungsansprüche: Die Räumung von Immobilien oder Wohnungen.
  • Dienstleistungen: Die Verpflichtung zur Erbringung einer bestimmten Handlung oder Arbeit.

Wichtige Voraussetzung: Die Gegenleistung Ein Mahnverfahren darf zudem nur eingeleitet werden, wenn der Anspruch nicht mehr von einer noch zu erbringenden Gegenleistung abhängig ist. Das bedeutet: Sie dürfen den Mahnbescheid erst beantragen, wenn Sie Ihre eigene Leistung bereits vollständig erbracht haben oder die Forderung unabhängig von einer Gegenleistung entstanden ist.

Unser Service für Sie: Die evocate Inkasso GmbH prüft über das Dienstleistungsportal my-mahnverfahren.de bereits im Vorfeld, ob Ihr Anliegen für das gerichtliche Mahnverfahren geeignet ist oder ob andere Rechtsmittel für Sie zweckmäßiger sind.

Wie kann ich einen Mahnantrag beim zuständigen Gericht stellen?

Es gibt in Deutschland verschiedene Wege, einen Mahnantrag an das zentrale Mahngericht zu übermitteln. Die Wahl des Weges entscheidet maßgeblich über die Geschwindigkeit und die Rechtssicherheit (Stichwort: Verjährung).

Die gängigsten Übermittlungswege:

  1. Der Barcode-Antrag: Die Daten werden online erfasst und in einem Barcode verschlüsselt. Der Antrag muss jedoch ausgedruckt und per Post versendet werden.
    • Risiko: Hier besteht die Gefahr von Postlaufzeiten oder Verlust des Briefes. Geht der Antrag nicht rechtzeitig bei Gericht ein, droht die Verjährung der Forderung.
  2. Der ID-Antrag: Unter Nutzung des neuen Personalausweises (eID-Funktion) kann der Antrag vollständig digital signiert und ohne zusätzliche Hardware an das Gericht übermittelt werden.
  3. Elektronischer Rechtsverkehr (beA / eBO): Professionelle Anwender oder Bürger mit einem elektronischen Postfach (eBO) nutzen gesicherte Übermittlungswege für die digitale Kommunikation mit der Justiz.

Der Vorteil von my-mahnverfahren.de: Die evocate Inkasso GmbH nimmt Ihnen diese technische Komplexität ab. Über unser Dienstleistungsportal my-mahnverfahren.de erfolgt die Einreichung Ihres Mahnbescheids vollständig elektronisch.

Wir übernehmen die gesamte Abwicklung und Kommunikation mit dem Mahngericht – vom ersten digitalen Antrag bis zum vollstreckbaren Vollstreckungsbescheid. So minimieren Sie das Risiko von Formfehlern oder Verjährung und profitieren von einer maximal beschleunigten Bearbeitung.

Bin ich verpflichtet, den Mahnantrag elektronisch einzureichen?

Das hängt davon ab, in welcher Eigenschaft Sie den Antrag stellen. Die gesetzlichen Regelungen zum Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) unterscheiden hier zwischen Privatpersonen und professionellen Akteuren.

Die Regelungen im Überblick:

  • Privatpersonen und kleinere Unternehmen: Diese sind derzeit gesetzlich nicht zur elektronischen Einreichung verpflichtet. Sie können weiterhin den postalischen Weg (z. B. via Barcode-Antrag) nutzen Stand: 07.01.2025.
    • Risiko: Bei Papieranträgen besteht jedoch ein erhöhtes Risiko durch Postlaufzeiten oder den Verlust der Sendung, was im schlimmsten Fall zum Eintritt der Verjährung führen kann.
  • Professionelle Einreicher: Registrierte Inkassodienstleister (wie die evocate Inkasso GmbH) sowie Rechtsanwälte sind gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO) zur rein elektronischen Übermittlung

Ihr Vorteil bei my-mahnverfahren.de: Über unser Dienstleistungsportal wird Ihr Mahnantrag durch die evocate Inkasso GmbH grundsätzlich auf sicherem, elektronischem Weg direkt an das zuständige Mahngericht übermittelt.

  1. Geschwindigkeitsvorteil: Ein elektronischer Antrag geht unmittelbar mit der Absendung beim Gericht ein, während ein Brief mehrere Tage unterwegs sein kann.
  2. Rechtssicherheit: Die Gefahr des Postuntergangs ist ausgeschlossen, und der Eingang beim Gericht wird digital protokolliert.

Wie detailliert muss ich meine Forderung im Mahnantrag angeben?

Im gerichtlichen Mahnverfahren erfolgt die Angabe der Forderung über sogenannte Katalognummern. Statt einer freien Beschreibung wählen Sie aus einer vordefinierten Liste die passende Kategorie aus, wie zum Beispiel:

  • Warenlieferung
  • Mietzins
  • Dienstleistungsvertrag
  • Werklohn

Warum die korrekte Auswahl entscheidend ist: Obwohl das Verfahren vereinfacht ist, muss die Forderung so präzise bezeichnet werden, dass sie für den Schuldner identifizierbar ist (Individualisierung). Die Wahl der falschen Katalognummer birgt zwei erhebliche Risiken:

  1. Verlust der Verjährungshemmung: Wenn die Forderung durch eine falsche Katalognummer nicht eindeutig identifiziert werden kann, tritt unter Umständen keine Hemmung der Verjährung ein. Die Forderung könnte trotz Mahnbescheid rechtlich verfallen.
  2. Kostenrisiko im Prozess: Sollte der Schuldner Widerspruch einlegen, kann eine falsche Zuordnung im späteren Klageverfahren zu rechtlichen Komplikationen führen. Im schlimmsten Fall können entstandene Kosten nicht mehr vollständig beim Schuldner geltend gemacht werden.

Sicher und stressfrei mit my-mahnverfahren.de: Die evocate Inkasso GmbH unterstützt Sie über das Portal my-mahnverfahren.de bei der korrekten Einordnung Ihrer Ansprüche. Wir übernehmen basierend auf Ihren Angaben die rechtssichere Antragstellung und die Kommunikation mit dem Mahngericht. So wird die Titulierung Ihrer Forderung für Sie einfach, sicher und stressfrei.

Wie berechne ich die Verzugszinsen für meine Forderung?

Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich im BGB geregelt und orientiert sich am Basiszinssatz. Dieser wird von der Deutschen Bundesbank zweimal jährlich (jeweils zum 1. Januar und 1. Juli) neu festgesetzt.

Die gesetzlichen Zinssätze im Überblick:

  • Geschäfte mit Verbrauchern (B2C): Ist der Schuldner eine Privatperson, beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
  • Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B): Handelt es sich um ein Rechtsgeschäft ohne Beteiligung eines Verbrauchers, liegt der Zinssatz bei 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
  • Individuelle Vereinbarungen: In bestimmten Fällen (z. B. bei Darlehen oder vertraglich fixierten Zinssätzen) können auch abweichende Zinsen geltend gemacht werden.
  • Höherer Zinsschaden: Wenn Ihr tatsächlicher Zinsschaden (z. B. durch einen beanspruchten Bankkredit) höher ist als der gesetzliche Zinssatz, kann auch dieser gefordert werden. Dies muss jedoch im Falle eines Widerspruchs detailliert nachgewiesen werden.

Unser Service für Sie: Die korrekte Zinsberechnung ist fehleranfällig. Das Dienstleistungsportal my-mahnverfahren.de der evocate Inkasso GmbH übernimmt für Sie automatisch die Auswahl des richtigen Zinssatzes und die exakte Berechnung bei der Antragstellung. So stellen wir sicher, dass Sie keinen Cent Ihres zustehenden Verzugsschadens verschenken.

Welche außergerichtlichen Kosten und Mahngebühren kann ich vom Schuldner verlangen?

Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Erstattung aller notwendigen und angemessenen außergerichtlichen Kosten, die Ihnen durch den Zahlungsverzug des Schuldners entstanden sind.

Die Problematik der Angemessenheit: In der Rechtsprechung werden pauschale Mahngebühren (z. B. 10,00 €, 15,00 € oder 20,00 €) oft als überzogen angesehen. Insbesondere Verbraucherschutzverbände und Gerichte kritisieren hohe Pauschalen, da durch die moderne Kommunikation (z. B. E-Mail) die tatsächlichen Material- und Portokosten gesunken sind. Oft werden nur Beträge zwischen 2,50 € und 5,00 € pro Mahnschreiben als angemessen akzeptiert.

Das Risiko falscher Nebenforderungen: Wenn Sie im Mahnbescheid zu hohe Nebenforderungen geltend machen, riskieren Sie Folgendes:

  • Teilweises Unterliegen: Bei einem Widerspruch oder Einspruch könnten Sie im späteren Prozess hinsichtlich der Nebenforderungen unterliegen.
  • Kostenlast: Die Gegenseite könnte argumentieren, dass der Widerspruch aufgrund der überhöhten Forderung zu Recht erfolgte. In diesem Fall könnten Sie auf einem Teil der Verfahrenskosten sitzen bleiben.

Unser Service für Sie: Die evocate Inkasso GmbH übernimmt über das Dienstleistungsportal my-mahnverfahren.de die korrekte Berechnung und Plausibilitätsprüfung Ihrer Nebenforderungen. Wir stellen sicher, dass nur erstattungsfähige und gerichtlich belastbare Kosten geltend gemacht werden, um Ihr Kostenrisiko zu minimieren und eine reibungslose Titulierung zu gewährleisten.

Was passiert bei einer Monierung durch das Mahngericht?

Eine Monierung erfolgt, wenn das Mahngericht den Antrag aufgrund formaler Mängel oder Unklarheiten noch nicht erlassen kann. In diesem Fall fordert das Gericht zur Korrektur oder Ergänzung der Angaben auf.

Die häufigsten Monierungsgründe sind:

  • Formelle Fehler: Unvollständige oder widersprüchliche Angaben bei der Antragstellung.
  • Unschlüssige Angaben: Wenn der geltend gemachte Anspruch aus den gemachten Angaben nicht logisch nachvollziehbar ist.
  • Fehlerhafte Zinsangaben: Unplausible Zinssätze oder falsche Berechnungszeiträume.
  • Zuständigkeitsfragen: Insbesondere bei Forderungen gegen ausländische Schuldner oder bei grenzüberschreitenden Sachverhalten prüft das Gericht die Zuständigkeit sehr genau und moniert bei Unklarheiten.

Unser Service für Sie: Das Dienstleistungsportal my-mahnverfahren.de übernimmt für Sie die komplette Monierungsbearbeitung gegenüber dem Mahngericht. Da wir bereits bei der Antragstellung eine summarische Prüfung durchführen, vermeiden wir die meisten Fehlerquellen vorab. Sollte es dennoch zu einer Rückfrage des Gerichts kommen, klären wir diese professionell und zeitnah für Sie, um den Erlass des Mahnbescheids nicht zu verzögern.

Der Schuldner ist verzogen – ich weiß nicht, wo er sich aufhält. Was kann ich tun?

Dass ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid aufgrund einer unbekannten Adresse nicht zugestellt werden kann, ist ein häufiges Phänomen. Insbesondere bei Mietforderungen oder bei Schuldnern, die sich ihren Verpflichtungen durch häufige Wohnortwechsel entziehen wollen, ist schnelles Handeln erforderlich.

Unser Service bei Zustellproblemen: Wenn eine Zustellung scheitert, lässt Sie das Dienstleistungsportal my-mahnverfahren.de nicht allein. Die evocate Inkasso GmbH unterstützt Sie aktiv bei der Adressrecherche:

  • Adressermittlung: Nach Rücksprache mit Ihnen leiten wir eine professionelle Adressprüfung ein, um die aktuelle Meldeanschrift des Schuldners ausfindig zu machen.
  • Behördenanfragen: Wir nutzen offizielle Wege wie Anfragen beim Einwohnermeldeamt, um die neue Anschrift zu verifizieren.
  • Prozessbegleitung: Diesen Service bieten wir Ihnen sowohl während des laufenden Mahnverfahrens als auch später im Rahmen der Zwangsvollstreckung an.

Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihr Rechtstitel den Schuldner erreicht, egal wie oft dieser seinen Wohnsitz wechselt.

Wann muss der Vollstreckungsbescheid beantragt werden?

Nach der Zustellung des Mahnbescheids müssen Sie die geltenden Fristen genau beachten, um Ihren Anspruch nicht zu verlieren.

Die wichtigsten Fristen und Fakten:

  • Die 6-Monats-Frist: Der Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids muss spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids gestellt werden.
  • Folgen bei Fristversäumnis: Wenn diese sechs Monate verstreichen, verliert der Mahnbescheid seine Wirkung. Die verjährungshemmende Wirkung entfällt rückwirkend, und Sie müssten das Verfahren komplett neu einleiten.
  • Fristbeginn: Die Frist beginnt exakt mit dem Tag der Zustellung des Mahnbescheids an den Schuldner.

Strategische Abwägung (z. B. bei Ratenzahlung): In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, mit dem Antrag kurzzeitig abzuwarten – etwa wenn der Schuldner unmittelbar nach Erhalt des Mahnbescheids eine Ratenzahlung anbietet und diese auch verlässlich bedient. Sofern die vollständige Zahlung innerhalb der 6-Monats-Frist erfolgt, kann auf den Vollstreckungsbescheid verzichtet werden.

Unser Service für Sie: Die evocate Inkasso GmbH überwacht über das Dienstleistungsportal my-mahnverfahren.de alle Fristen für Sie. Wir berücksichtigen den bisherigen Aktenverlauf und stellen den Antrag auf Vollstreckungsbescheid rechtzeitig und rechtssicher, bevor die Frist abläuft. So stellen wir sicher, dass Ihr Titel nicht verfällt.

Welche Strategie ist sinnvoll, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt?

Legt der Schuldner innerhalb der 14-tägigen Frist Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das automatisierte Verfahren gestoppt. Um Ihre Forderung weiter durchzusetzen, müssen Sie die Überleitung in das streitige Verfahren (Klageverfahren) beantragen.

Der Ablauf des Klageverfahrens:

  • Einzahlung der Gerichtskosten: Die Gerichte werten die Zahlung der weiteren Gerichtskosten in der Regel als Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens.
  • Vertretung vor Gericht: * Amtsgericht: Bei Streitwerten bis zu 5.000 € können Sie sich grundsätzlich selbst vertreten.
    • Landgericht: Bei Streitwerten über 5.000 € herrscht Anwaltszwang. Hier müssen Sie zwingend einen zugelassenen Rechtsanwalt beauftragen.

Wie my-mahnverfahren.de Sie strategisch unterstützt: Die evocate Inkasso GmbH hilft Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen:

  1. Prüfung der Prozessökonomie: Über eine aktuelle Bonitätsprüfung des Schuldners wägen wir gemeinsam ab, ob ein kostenintensives Klageverfahren wirtschaftlich sinnvoll ist.
  2. Anwaltssuche: Sofern Anwaltszwang besteht oder die Komplexität des Falles dies erfordert, unterstützen wir Sie über unser Netzwerk dabei, einen geeigneten Rechtsanwalt für Ihre Vertretung im streitigen Verfahren zu finden.

Welches Risiko besteht bei einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners?

Die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ist ein Risiko, das während des gesamten Verfahrens besteht. Ein erwirkter Vollstreckungsbescheid ist zwar 30 Jahre lang gültig, garantiert jedoch keine sofortige Zahlung, wenn beim Schuldner aktuell keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind.

Risikominimierung durch Vorab-Prüfung: Um zu verhindern, dass Sie unnötige Verfahrenskosten für eine uneinbringliche Forderung investieren, bietet Ihnen my-mahnverfahren.de folgende Unterstützung:

  1. Frühzeitige Bonitätsprüfung: Wir empfehlen, bereits vor der Antragstellung des Mahnbescheids eine Bonitätsprüfung über die evocate Inkasso GmbH einzuholen.
  2. Identifikation von Warnsignalen: Anhand von Registern und Inkasso-Daten erkennen wir im Vorfeld, ob bereits Negativmerkmale vorliegen oder die Gefahr einer Privatinsolvenz besteht.
  3. Abwägung der Prozessökonomie: Auf Basis dieser Daten entscheiden wir gemeinsam, ob die gerichtliche Durchsetzung wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob aus prozessökonomischen Gründen zunächst darauf verzichtet werden sollte.

Wichtig zu wissen: Solange der Schuldner der Forderung nicht widersprochen hat und keine Verjährung eingetreten ist, können Sie Ihre Ansprüche jederzeit weiterhin außergerichtlich geltend machen, auch wenn Sie sich gegen ein sofortiges gerichtliches Verfahren entscheiden.

Bin ich beim Mahnverfahren auf die persönliche Meinung eines Richters angewiesen?

Nein, das gerichtliche Mahnverfahren unterscheidet sich in diesem Punkt grundlegend vom klassischen Klageverfahren. Während ein Klageverfahren der richterlichen Freiheit und Beweiswürdigung unterliegt, ist das Mahnverfahren ein hochgradig formalisierter und automatisierter Prozess.

Die Rolle des Rechtspflegers im Mahnverfahren: Anstelle eines Richters wird das Mahnverfahren durch den Rechtspfleger betreut. Dessen Aufgaben und Befugnisse sind klar definiert:

  • Formale Prüfung: Der Rechtspfleger prüft den Antrag primär auf seine formale Korrektheit (Vollständigkeit, Zuständigkeit, korrekte Bezeichnungen).
  • Keine materielle Prüfung: Eine inhaltliche Prüfung der Forderung (ob diese tatsächlich zu Recht besteht) findet nicht statt.
  • Eingriffsbefugnisse: Der Rechtspfleger greift nur korrigierend ein, wenn Forderungen offensichtlich missbräuchlich oder völlig unplausibel In solchen Fällen erlässt er eine Monierung.
  • Erlass der Bescheide: Er überwacht den automatisierten Prozess und ist verantwortlich für den Erlass des Mahn- und Vollstreckungsbescheids.

Unser Service für Sie: Die evocate Inkasso GmbH übernimmt über das Dienstleistungsportal my-mahnverfahren.de die gesamte Abwicklung des Verfahrens. Wir führen die notwendige Korrespondenz mit dem zuständigen Rechtspfleger und sorgen dafür, dass Ihr Antrag alle formalen Anforderungen erfüllt, um Rückfragen oder Verzögerungen zu vermeiden.