Schnell und einfach Mahnbescheid beantragen...

Begriffe & Definitionen rund ums Mahnverfahren

Auftraggeber / Kunde

Auftraggeber / Kunde ist die Vertragspartei, die der evocate Inkasso GmbH im den Auftrag erteilt außergerichtlichen und – soweit gesetzlich zulässig – den gerichtlichen Einzug von Forderungen in Vollmacht des Auftraggebers, ferner auch Zwangsvollstreckungsaufträge sowie Überwachungsaufträge für bereits titulierte Forderungen.

Postulationsfähigkeit

Die Postulationsfähigkeit ist die Fähigkeit vor einem Gericht rechtswirksame Handlungen vorzunehmen. Die evocate Inkasso GmbH ist für das gerichtliche Mahnverfahrens und der anschließenden Zwangsvollstreckung postulationsfähig.

erfüllungshalber

Die Abtretung unserer Kosten „erfüllungshalber“ ist zunächst keine Erfüllung im Rechtssinne. Die Erfüllung unseres Kostenanspruches tritt erst dann ein, wenn aus dem erfüllungshalber abgetretenen Kostenerstattungsanspruch uns tatsächlich Mittel zufließen; bis dahin bleibt die Forderung gegen den Auftragsgeber vollständig bestehen (§ 364 Abs. 2 BGB). Sprachumgänglich erklärt: Wer bestellt, der auch bezahlt.

Erfüllungsstatt

Die Erfüllungsstatt ist ein Begriff aus dem Zwangsvollstreckungsrecht. Er beschreibt eine Vereinbarung, bei der der Schuldner die offene Geldforderung nicht in der ursprünglich vereinbarten Weise, sondern durch eine andere, gleichwertige Leistung begleicht. Anstatt also beispielsweise 1.000 Euro zu zahlen, liefert der Schuldner dem Gläubiger einen Gegenstand von gleichem Wert. Stimmt der Gläubiger dieser Ersatzleistung zu, gilt die ursprüngliche Forderung als erfüllt und der Rechtsstreit ist beigelegt.

Prozesskostenrisiko

Das Prozesskostenrisiko bezeichnet die finanziellen Risiken, die mit einem Gerichtsverfahren verbunden sind. Dazu zählen Anwaltskosten, Gerichtskosten und Sachverständigengebühren. Der Grundsatz lautet: Die unterliegende Partei, also die Partei, die den Prozess verliert, trägt in der Regel alle Kosten des Verfahrens. Wenn Sie als Gläubiger beispielsweise ein Klageverfahren verlieren, müssen Sie nicht nur Ihre eigenen Kosten tragen, sondern auch die des Gegners. Das Prozesskostenrisiko ist daher ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung, ob ein rechtlicher Schritt eingeleitet wird.

Mahnbescheid

Ein Mahnbescheid ist das erste Stadium eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen, ohne dass die Forderung vor Gericht begründet werden muss. Der Mahnbescheid wird vom Gläubiger beantragt und vom Mahngericht an den Schuldner zugestellt. Der Schuldner hat daraufhin 14 Tage Zeit, die Forderung zu begleichen oder Widerspruch einzulegen. Bleibt der Mahnbescheid unwidersprochen, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Mahngericht

Das Mahngericht ist eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts, die für die Durchführung des Mahnverfahrens zuständig ist. Es prüft den Antrag auf Mahnbescheid auf formale Korrektheit und stellt den Bescheid anschließend dem Schuldner zu. Das Gericht entscheidet nicht über die inhaltliche Berechtigung der Forderung, sondern verwaltet lediglich den formalen Prozess. In Deutschland gibt es zentrale Mahngerichte, die für bestimmte Regionen oder Bundesländer zuständig sind.

Insolvenz

Eine Insolvenz (auch als Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bezeichnet) tritt ein, wenn eine Person oder ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. In diesem Fall kann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, das die geordnete Abwicklung der Schulden regelt. Das Ziel ist es, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen. Für Gläubiger bedeutet die Insolvenz des Schuldners oft, dass sie ihre Forderung nur teilweise oder gar nicht mehr eintreiben können, weshalb eine rechtzeitige Klärung der Situation wichtig ist.

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist der Prozess, in dem staatliche Organe wie der Gerichtsvollzieher die offenen Forderungen eines Gläubigers gegen den Willen des Schuldners durchsetzen. Eine Zwangsvollstreckung setzt einen vollstreckbaren Titel voraus, wie zum Beispiel einen Vollstreckungsbescheid oder ein gerichtliches Urteil. Typische Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind die Kontopfändung, die Lohnpfändung oder die Verwertung von Sachwerten.

Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher ist ein unabhängiger Beamter, der mit der Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beauftragt ist. Seine Aufgabe ist es, einen vollstreckbaren Titel umzusetzen, indem er beispielsweise das Eigentum des Schuldners pfändet oder Zahlungen einzieht. Der Gerichtsvollzieher ist die ausführende Hand des Gerichts im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (oft auch kurz als PfÜB bezeichnet) ist ein wichtiger vollstreckbarer Titel, mit dem ein Gläubiger direkt auf das Vermögen des Schuldners zugreifen kann, das sich bei Dritten befindet. Typische Beispiele sind die Pfändung des Bankkontos (durch die Bank) oder des Gehalts (durch den Arbeitgeber). Das Gericht erlässt diesen Beschluss, wodurch die Drittschuldner (z.B. Banken oder Arbeitgeber) verpflichtet werden, das gepfändete Geld direkt an den Gläubiger auszuzahlen.

Zivilprozessordnung

Die Zivilprozessordnung (kurz: ZPO) ist ein zentrales deutsches Gesetz, das die Regeln für gerichtliche Verfahren in Zivilsachen festlegt. Sie regelt, wie Klageverfahren, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen ablaufen, welche Rechte und Pflichten die Parteien haben und wie Beweise vorgelegt werden. Die ZPO ist die rechtliche Grundlage für das gesamte Mahnverfahren und die anschließende Zwangsvollstreckung. Sie sorgt für einen geordneten und fairen Ablauf bei der Durchsetzung privatrechtlicher Forderungen.